Rechtsnews 14.03.2013 Julia Brunnengräber

Irland verstößt gegen EU-Regeln

Irland hat zwei Urteile des Gerichtshofs im Umweltbereich nicht durchgeführt, weswegen der EuGH nun finanzielle Sanktionen verhängt hat. Auf diese muss Irland aber nicht in vollem Umfang reagieren. Es wird vielmehr auf die verminderte Zahlungsfähigkeit Irlands in Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise Rücksicht genommen.

EuGH: Verstoß Irlands gegen Verpflichtungen führt zu finanziellen Sanktionen

Es ging um Projekte mit Auswirkungen auf die Umwelt. Im Jahr 2008 hat der Gerichtshof festgestellt, dass Irland gegen seine Verpflichtungen verstoßen hat. Der Gerichtshof urteilte, dass Irland einen Pauschalbetrag zahlen muss. Dass Irland vermindert zahlungsfähig ist, aufgrund der Wirtschaftskrise, wird dabei berücksichtigt. Der Gerichtshof verurteilt Irland zu einer Zahlung von 1 500 000,00 Euro. Die Kommission war zudem der Ansicht, dass Irland die „Vorschriften der Abfallrichtlinie über die Entsorgung von häuslichen Abwässern im ländlichen Raum durch Klärgruben und sonstige individuelle Aufbereitungsanlagen“ nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt hat. Hierzu hat der Gerichtshof eine Vertragsverletzung Irlands festgestellt. Der Gerichtshof hat ein Zwangsgeld in Höhe von 12 000 Euro je Verspätungstag bei der Durchführung des Urteils von 2009 ab dem Tag des Erlasses des vorliegenden Urteils und bis zur vollständigen Durchführung des Urteils von 2009 gegen Irland verhängt. Zudem muss Irland den Pauschalbetrag von 2 Millionen Euro zahlen.

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  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Dezember 2012 , Az.: C-279/11 und C-374/11

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