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Rechtsnews 16.05.2012 Julia Brunnengräber

Strafrechtliche Verfolgung von Schleusern

Die EU ist ein beliebtes Gebiet. EU-Bürger selbst wissen das meist zu schätzen und auch Drittstaatsangehörige sind nicht abgeneigt, in die EU zu reisen, ja gar dort zu leben. Für die Einreise brauchen sie zunächst einmal ein Visum. Mitgliedstaaten können diese ausstellen. In den Drittstaaten können Ausländer Dienststellen konsultieren. Es bestehen Rechtsvorschriften, nach denen zum Beispiel der Reisezweck überprüft wird und nach denen Visaanträgen zugestimmt wird oder nicht. Illegaler Einwanderung soll so entgegengewirkt werden. Folgende Fragen sind dabei entscheidend: Besteht das Risiko einer rechtswidrigen Einwanderung durch den Antragsteller? Geht von ihm eine Bedrohung der Sicherheit der Mitgliedstaaten aus? Beabsichtigt er, vor Ablauf des Visums wieder aus der EU auszureisen? Täuscht der Antragsteller arglistig etwas vor, um ein solches Visum zu erlangen, wird es annuliert. Dies steht den Behörden zu, ist deren Annahme begründet.

Einschleusung vietnamesischer Ausländer nach Deutschland

In diesem Fall ging es um Vietnamesen, die beim ungarischen Konsulat angaben, Touristenvisa zu benötigen. Sie gaben sich jeweils als Reisegruppe aus. Dann aber wurde das Reiseprogramm nur in den ersten Tagen durchgeführt. Das Ziel aber lautete Deutschland. Auch schwedische Beerenpflücker-Arbeitsvisa wurden nur als Vorwand genutzt, um schließlich nach Deutschland zu fahren. Einige versuchten, in Deutschland zu arbeiten und sich niederzulassen. Ein vietnamesischer Staatsangehöriger wollte solches Einschleusen organisieren. Er gehörte Schleuserbanden an. Er wurde wegen seines Handelns zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

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BGH befragt EuGH: Strafrechtliche Verfolgung trotz zuvor nicht annuliertem Visum?

Der Fall warf bislang ungeklärte Fragen auf, weshalb der BGH den EuGH zur strafrechtlichen Verfolgung befragte. Welche Aufgaben sind für den jeweiligen Mitgliedstaat vorgesehen und welche unterliegen dem EU-Recht? Kann der Mitgliedstaat die strafrechtliche Verfolgung einer Person aufnehmen, auch wenn das Visum zuvor nicht annuliert wurde? Das Unionsrecht regelt die Erteilung und Annulierung von Visa, so der EuGH. Durch das Antragsformular wird der Antragsteller daraufhin gewiesen, dass sein Visum annuliert wird, wenn er falsche Angaben macht. Er wird darüber unterrichtet, dass das eine Strafverfolgung auslösen kann. Der EuGH betont, dass das Unionsrecht die Mitgliedstaaten nicht an der strafrechtlichen Verfolgung hindert. Diese kann ein Mitgliedstaat gegen eine Person vornehmen, die vorsätzlich Ausländer einschleusen will. Ein Mitgliedstaat muss Visa ordnungsgemäß annulieren, liegen Gründe dafür vor. Auch die Sanktionen muss der Mitgliedstaat festlegen. Allerdings steht die nicht zuvor erfolgte Annulierung der strafrechtlichen Verfolgung nicht entgegen. Unionsrecht greift hier nicht in das Recht des jeweiligen Mitgliedstaates ein. Der Grund: Nicht immer kann in solchen Fällen ein Visum vorher annuliert werden, da bei Strafverfahren Ermittlungen unter Umständen geheim gehalten werden müssen.

  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 10. April 2012, Az.: C-83/12 PPU

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