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Rechtsnews 01.02.2013 Julia Brunnengräber

EuGH: Urteil zugunsten Bahnreisender

Ärgerlich für Reisende: Verspätete Züge. Noch ägerlicher ist es, wenn es an Informationen fehlt, welche Anschlüsse trotz Verspätung noch erreicht werden. Der EuGH entschied, dass Bahnreisende über Verspätungen oder Ausfälle der wichtigsten Anschlusszüge informiert werden müssen, auch dann wenn ein anderes Eisenbahnunternehmen diese Züge betreibt. Diese Entscheidung kommt Bahnreisenden zu Gute.

EuGH fällt Urteil zugunsten von Bahnreisenden

Der EuGH verpflichtet somit Eisenbahnunternehmen dazu, Echtzeitinformationen über die wichtigsten Anschlussverbindungen zu geben. Das hat zur Folge, dass Bahnreisenden das Umsteigen erleichtert wird. Es muss daher möglich sein, dass Eisenbahnunternehmen sich vom Infrastrukturbetreiber Echtzeitinformationen verschaffen können, auch dann, wenn es um Anschlussverbindungen anderer Eisenbahnunternehmen geht.

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Westbahn Management GmbH ging vor Gericht gegen ÖBB-Infrastruktur AG vor

Probleme damit hatte es gegeben, weil das Eisenbahnunternehmen Westbahn Management GmbH von der ÖBB-Infrastruktur AG, einer Eisenbahninfrastrukturbetreiberin, Echtzeitdaten aller Züge haben wollte, die auf dem von ihr betriebenen Schienennetz verkehren. Das hatte die ÖBB-Infrastruktur AG aber abgelehnt, weswegen Westbahn Management GmbH sich beschwert hatte und die Frage dem EuGH vorgelegt werden musste. Quelle:

  • Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. November 2012, Az.: C-136/11

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