Rechtsnews 08.11.2012 Julia Brunnengräber

Erhöhung der allgemeinen Sicherheit

Es ist ein Problem für die Allgemeinheit, da es ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt: Handynutzung in Strafanstalten. Gefangene nutzen Mobilfunkgeräte zum Beispiel, um Drogen für sich zu organisieren, Ausbrüche zu planen oder um Zeugen einzuschüchtern. Zwar ist die Nutzung von Handys für Gefangene untersagt, allerdings kann es nicht zu hundert Prozent verhindert werden, dass die zunehmend kleineren modernen Geräte doch ihren Weg hinter Gitter finden. Darauf hat die Jugendstrafanstalt Berlin reagiert und testet derzeit ein neues Projekt namens „Handyblocker“.

Mobilfunkverkehr zwischen Anstalt und Außenwelt gänzlich verhindern

Es handelt sich dabei um ein Mobilfunkunterdrückersystem, wodurch sämtliche Telefonverbindungen zwischen Außenwelt und Anstalt abgeblockt werden. Illegal eingeführte Handys können so, werden sie unerlaubterweise benutzt, auch geortet werden. Ein weiterer Vorteil des Systems ist, dass der Mobilfunkverkehr außerhalb der Anstalt keineswegs gestört wird. Entwickelt sich die Mobilfunktechnik weiter, kann das Handyblockersystem zudem an die neuere Technik angepasst werden. Allerdings liegen die Kosten für das Projekt bei ca. 840.000 Euro. Noch ist das System noch in der Testphase. Ende des Jahres sollen Ergebnisse festgehalten und darüber entschieden werden, ob das System eingeführt werden soll und ob auch andere Justizvollzuganstalten des Landes Berlin davon Gebrauch machen. Der Allgemeinheit jedenfalls käme es zu Gute, da es eine Erhöhung der Sicherheit bedeutet. Quelle:

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  • Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz vom 18. September 2012

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