Rechtsnews 03.08.2023 Alex Clodo

Erbrecht in Deutschland und den USA

Das Erbrecht Deutschlands und das Erbrecht der USA unterscheiden sich grundlegend voneinander. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen familiären Beziehungen, die zwischen beiden Ländern bestehen, ist dies für viele Menschen von großer Bedeutung.  Der folgende Artikel gibt einen kurzen Einblick in die beiden Erbrechtssysteme und die wesentlichen Unterschiede.

Welches Erbrecht gilt in Deutschland und in den USA?

Mit Hinblick auf das Erbrecht der USA muss zunächst angemerkt werden, dass es ein einheitliches Erbrecht in den USA nicht gibt. Zwar wurde mit dem sogenannten Uniform Probate Code in den 1960er Jahren ein Gesetz verkündet, das das Erbrecht in den USA vereinheitlichen sollte. Allerdings haben nur 18 der 50 Bundesstaaten der USA die entsprechenden Vorgaben umgesetzt.

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Die große Zahl verschiedener Regelungen führt beispielsweise dazu, dass ein eigenhändig verfasstes Testament in Florida nur dann wirksam ist, wenn es von Zeugen unterschrieben wurde. Kalifornien kennt diese Regelung nicht, eigenhändige Testamente sind dort auch ohne die Unterschrift von Zeugen gültig. Trotz der abweichenden Regelung in Kalifornien ist das zwei-Zeugen-Testament in den USA die am weitesten verbreitete Form der Testamentserrichtung. Die in Deutschland am weitesten verbreiteten Formen (das notarielle Testament und das eigenhändige Testament) sind in den USA weitgehend unbekannt.

Deutschland oder USA – wie ist die Rechtslage?

Ob in einem Erbfall das deutsche oder das us-amerikanische Erbrecht anzuwenden ist, spielt aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassungen für die Beteiligten eine große Rolle. Das deutsche Erbrecht stellt bei der Frage, welches Erbrecht in einem Erbfall anzuwenden ist, prinzipiell auf die Staatsbürgerschaft des Erblassers ab. Dieses Prinzip wurde mit Umsetzung der EU-Erbrechtsverordnung für Erbfälle in den meisten EU-Mitgliedsstaaten allerdings aufgehoben.

Dies hat zur Folge, dass deutsche und amerikanische Gerichte bei der Beurteilung ein und derselben Erbsache zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können. Für Erben kann es daher sinnvoll sein, das Gericht anzurufen, das voraussichtlich zu dem für sie besseren Ergebnis kommen wird. Diese Praxis wird als „forum shopping“ bezeichnet.

Im Erbrecht der USA wird bei beweglichem Vermögen stets der letzte Wohnsitz des Erblassers betrachtet. Bei unbeweglichem Vermögen (Immobilien) der Ort, an dem sich dieses befindet. Ein weiterer signifikanter Unterschied zwischen beiden Erbrechtssystemen ist das Pflichtteilsrecht. Dieses schränkt die Testierfreiheit des Erblassers im deutschen Erbrecht teilweise ein, ist im amerikanischen Erbrecht allerdings gänzlich unbekannt (Ausnahme: der Bundesstaat Louisiana). In den USA herrscht totale Testierfreiheit vor. Wen der Erblasser bei der Verteilung des Erbes nicht bedenkt, hat Pech gehabt.

Liegt kein Testament vor, so sehen beide Rechtsordnungen eine gesetzliche Erbfolge vor. Die gesetzliche Erbfolge nach deutschem Erbrecht unterscheidet sich jedoch teilweise erheblich von der gesetzlichen Erbfolge in den verschiedenen Bundesstaaten der USA.

Trust und joint tenancy im Erbfall

Eine in den USA weit verbreitete Einrichtung zur Regelung der Erbangelegenheiten ist der Trust. Dieser wird vom Erblasser in der Regel errichtet, um das förmliche Nachlassverfahren zu umgehen. Ein sogenannter Trustee verwaltet den Trust du kümmert sich um die Erbangelegenheit. Unter joint tenancy wird eine Art Gesamthandschaft an Vermögensgegenständen. Verstirbt einer der Miteigentümer, so geht das Volleigentum automatisch an den anderen Eigentümer über.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen dem deutschen und dem amerikanischen Erbrecht?

Das deutsche Erbrecht basiert auf dem römischen Recht und dem französischen Code civil, während das amerikanische Erbrecht auf dem englischen Common Law und dem angloamerikanischen Trustrecht beruht. Das bedeutet, dass es einige grundlegende Unterschiede zwischen den beiden Rechtssystemen gibt, die sich auf die folgenden Aspekte auswirken:

Die Testierfreiheit: Das ist das Recht einer Person, frei zu bestimmen, wer ihr Vermögen nach ihrem Tod erben soll. Im deutschen Erbrecht ist die Testierfreiheit eingeschränkt durch den Pflichtteil, der den nahen Angehörigen (Ehegatten, Kindern und Eltern) einen Mindestanteil am Nachlass garantiert, auch wenn sie vom Erblasser enterbt wurden. Im amerikanischen Erbrecht gibt es keinen Pflichtteil, sondern nur einige gesetzliche Beschränkungen, die verhindern sollen, dass der überlebende Ehegatte oder minderjährige Kinder völlig enterbt werden.

Die Form des Testaments: Das ist die Art und Weise, wie ein Testament gültig erstellt wird. Im deutschen Erbrecht gibt es zwei Formen des Testaments: das eigenhändige Testament, das von Hand geschrieben und unterschrieben werden muss, und das öffentliche Testament, das vor einem Notar oder einem Gericht erklärt wird. Im amerikanischen Erbrecht gibt es drei Formen des Testaments: das holographische Testament, das von Hand geschrieben und unterschrieben wird, das attestierte Testament, das von zwei Zeugen unterschrieben wird, und das nuncupative Testament, das mündlich erklärt wird.

Die Verwaltung des Nachlasses: Das ist der Prozess der Abwicklung des Vermögens nach dem Tod einer Person. Im deutschen Erbrecht erfolgt die Verwaltung des Nachlasses durch die Erben selbst oder durch einen vom Gericht bestellten Nachlassverwalter. Die Erben haften für die Schulden des Erblassers mit ihrem eigenen Vermögen. Im amerikanischen Erbrecht erfolgt die Verwaltung des Nachlasses durch einen vom Gericht ernannten Executor (Testamentsvollstrecker) oder Administrator (Nachlassverwalter). Die Erben haften für die Schulden des Erblassers nur mit dem geerbten Vermögen.

Die Gestaltungsmöglichkeiten: Das sind die Optionen, die eine Person hat, um ihr Vermögen nach ihren Wünschen zu verteilen oder zu schützen. Im deutschen Erbrecht sind die Gestaltungsmöglichkeiten begrenzt durch das Pflichtteilsrecht und das Verbot von Auflagen und Bedingungen im Testament. Im amerikanischen Erbrecht sind die Gestaltungsmöglichkeiten vielfältiger durch die Verwendung von Trusts (Treuhandvermögen), die es erlauben, das Vermögen zu übertragen, zu kontrollieren oder zu schützen.

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