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Rechtsnews 15.02.2013 Julia Brunnengräber

Diebstahl des Störtebeker-Schädels

Der Störtebeker-Schädel wurde aus dem Museum für Hamburgische Geschichte gestohlen. Die Täter haben dafür nun die Konsequenzen zu tragen. Das Oberlandesgericht verurteilte sie zu einer einjährigen Freiheitsstrafe zur Bewährung beziehungsweise zu einer Geldstrafe wegen Begünstigung.

Bedeutung des Schädels für Geschichtsforschung für Strafbarkeit entscheidend

Warum ist dieser Schädel aber überhaupt so wertvoll und von so großer Bedeutung? Zwar ist die Vorstellung dabei die, dass der Schädel von Klaus Störtebeker, einem sagenumwobenen Piraten, stammt. Ob das nun aber tatsächlich so ist oder nicht, ist gar nicht entscheidend. Vielmehr ist zu bedenken, dass der Schädel aus der Zeit um 1400 stammt. Auf der ganzen Welt gibt es aus dieser Zeit nur sechs Schädel von Enthaupteten und Gepfählten. Und nicht nur das: Nach der Hinrichtung wurde der Schädel, um den es hier geht, in besonderer Weise präpariert. Dadurch sei erkennbar, dass der Pirat, dem der Kopf gehört hat, ein besonders exponierter Pirat war. Das bedeutet folglich, dass der Störtebeker-Schädel eine wichtige historische Quelle darstellt, was die lübischen Hinrichtungspraktiken zu Beginn des 15. Jahrhunderts angeht und überhaupt den Umgang mit Piraten zu dieser Zeit. Mit anderen Worten: Der Schädel ist von großer Bedeutung für die Geschichtsforschung. Daher hatte der Diebstahl des Schädels für die Diebe auch die entsprechenden Folgen. Die Diebe hatten den Schädel entwendet, um ihn zu verkaufen beziehungsweise, um damit Gewinn zu erzielen. Zeugenaussagen waren bei der Untersuchung außerdem entscheidend. Es zeigte sich, dass die Diebe anderen davon berichtet haben und unter anderem die Örtlichkeiten des Museums, des Piratenraums, beschrieben hatten. 

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  • Quelle: Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 7. Dezember 2012, Az.: 248 Ds 8/12

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