Rechtsnews 22.08.2014 Christian Schebitz

Eilantrag für Golffußballplatz abgelehnt

Die Betreiberin eines Golf- und Countryparks in Norddeutschland darf aus ihrem Golfplatz keinen Golffußballplatz machen. Das geht aus einer Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts hervor.

Anwohner beschwerten sich über Gofu-Park

Die Frau hatte den Trainingsplatz ihres Golfresorts in einen Golffußballpark umgewandelt. Bei Golffußball (Gofu) handelt es sich um eine Sportart, in der Fußball- und Golfelemente kombiniert werden. Ziel ist es, den Ball mit so wenigen Schlägen wie möglich in ein Loch zu bekommen. Gespielt wird mit den Füßen und einem Fußball, allerdings nach Golfregeln.

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Nachdem Anwohner sich über den Gofu-Park beschwert hatten, musste die Betreiberin den Betrieb einstellen. Das hatte die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock angeordnet.

Umnutzung des Golfplatzes vermutlich rechtswidrig

Die Antragstellerin wehrte sich gegen die sofortige Untersagung. Das Verwaltungsgericht Schwerin wies ihren Antrag jedoch ab. Nach Ansicht des Gerichts ist die teilweise Umnutzung des Golfplatzgeländes vermutlich nicht rechtmäßig, da es sich beim Golffußball um eine andere Sportart handele als beim klassischen Golfspiel und sich ein Gofu-Park mit den bisherigen Bestimmungen für den Bebauungsplan des Golf- und Countryclubs nicht vereinbaren ließe.

  • Quelle: Verwaltungsgericht Schwerin, Beschluss vom 18.08.2014 – 2 B 612/14 –

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