Rechtsnews 29.02.2016 Theresa Smit

Diese Gesetze ändern sich im März 2016

Im März 2016 finden einige gesetzliche Änderungen statt, die
rechtsanwalt.com im Folgenden für Sie zusammengefasst hat. Dazu gehören neue
Informations- und Beratungspflichten für Kreditinstitute und die Abschaffung
des ewigen Widerrufsrechts. Transportunternehmen müssen die eingesetzten Fahrtenschreiber
besser überwachen, Bundesbehörden einen De-Mail-Zugang bereitstellen und
Liebhaber der sogenannten Kampfhunderassen sollten sich auf Veränderungen gefasst
machen.

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Diese Gesetze ändern sich im März 2016 erhalten

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Neue Informations-
und Beratungspflichten bei der Kreditvergabe

Gute Nachrichten für die Verbraucher – Ab dem 21. März 2016
tritt die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie in Kraft. Dadurch sollen die
Informations- und Beratungspflichten bei der Kreditvergabe verbessert werden. Die
Kreditinstitute werden verpflichtet, die Zahlungsfähigkeit (Solvenz) der
Antragsteller vor der Vergabe eines Darlehens zu überprüfen. Insbesondere bei einem Immobilienkredit ist die genaue Überprüfung der Finanzen wichtig, um eine
Pfändung oder Zwangsvollstreckung bereits im Voraus zu vermeiden. Außerdem
sollen sogenannte Kopplungsgeschäfte größtenteils verboten werden. Dabei werden
Darlehen nur in Zusammenhang mit anderen Finanzprodukten oder -diensten wie
etwa Sparkonten oder Versicherungen angeboten. Von dem Verbot ausgenommen sind
Bausparverträge oder Riester-Sparverträge, da sich die Kopplung in diesen
Fällen positiv für den Verbraucher auswirkt. Um eine bessere Beratung zu
gewährleisten, müssen Immobiliendarlehensvermittler sich in Zukunft registrieren
lassen, über einen Sachkundenachweis verfügen und eine
Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Außerdem müssen Kreditinstitute eine
Beratung bei einer dauerhaften oder erheblichen Überziehung des Kontos
anbieten, um gemeinsam mit dem Verbraucher eine Lösung zu finden.

Vereinfachte
Berechnung vom effektiven Jahreszins und neue Widerrufsrechte

Die Berechnung
des effektiven Jahreszinses soll durch die innerhalb der Europäischen Union
gültigen Vorgaben vereinfacht werden. Zentral ist dabei, dass alle für den
Verbraucher anfallenden Kosten in den Effektivzins mit einberechnet werden
müssen, um eine größere Transparenz zu schaffen. Zusätzlich wird auch ein
Widerrufsrecht bei Null-Prozent-Finanzierungen eingeführt. Im Gegensatz dazu
wird jedoch das „ewige Widerrufsrecht“ bei Kreditverträgen mit fehlerhafter
Widerrufsbelehrung getilgt. Nach dem neuen Gesetz ist der Widerruf in einem
solchen Fall nur innerhalb von einem Jahr und 14 Tagen möglich. Das Widerrufsrecht
für ältere Verträge, die zwischen dem 01. August 2002 und dem 10. Juni 2010
geschlossen wurden, endet spätestens am 21. Juni 2016, drei Monate nach dem
Inkrafttreten des Gesetzes.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/07/2015-07-15-mehr-schutz-bei-krediten.html

Neue EU-Verordnung für
Fahrtenschreiber

Die EU-Verordnung Nr. 165/2014 über Fahrtenschreiber im
Straßenverkehr tritt am 02. März 2016 in Kraft. Die Aufzeichner müssen nun ab einer
Entfernung von 100 km vom Firmensitz aus verwendet werden. Die Verordnung gilt
nicht nur für Spediteure, sondern auch für Handwerker, die Fahrzeuge mit einem
Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen beruflich nutzen. So soll die flächendeckende
Verwendung von analogen und digitalen Fahrtenschreibern im Güterverkehr innerhalb
der Europäischen Union sichergestellt werden. Die Spediteure müssen bei einer
Kontrolle mithilfe der Fahrtenschreiber nachweisen können, dass die gesetzlich
vorgeschriebenen Fahrtzeiten eingehalten wurden. Bei einer Fälschung der Daten
können hohe Bußgelder fällig werden. Innerhalb der EU-Verordnung finden sich die
genauen Richtlinien zur ordnungsgemäßen Benutzung und Wartung der
Fahrtenschreiber sowie zur Schulung der Fahrer. Auch Regelungen für die neuen
intelligenten Fahrtenschreiber, die die Fahrtzeiten mithilfe von Satellitennavigationssystemen
aufzeichnen, sind enthalten. So soll sichergestellt werden, dass die Fahrer die
gesetzlichen Ruhezeiten einhalten.

Bundesbehörden:
Pflicht zum De-Mail-Zugang

Bereits seit dem 01. August 2013 ist das neue
E-Government-Gesetz
gültig, um die elektronische Kommunikation innerhalb und
mit der Verwaltung zu erleichtern. Als wichtiges Mittel dabei gilt die
sogenannte De-Mail. Bei dem E-Mail-Dienst können die Nachrichten nach einer
Identitätsüberprüfung des Nutzers über einen verschlüsselten Übertragungsweg
versendet werden. Durch das spezielle Vorgehen soll neben der Sicherheit auch die
rechtliche Nachweisbarkeit der Nachricht gewährleistet werden. Um eine
deutschlandweite Kommunikation per De-Mail zu ermöglichen sind alle Behörden
des Bundes ab dem 24. März 2015 dazu verpflichtet, einen passenden Zugang
einzurichten und anzubieten.

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2015/08/bmi-eroeffnet-de-mail-zugang.html

Neues Hundegesetz in Sachsen-Anhalt

Das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt wird zum 01. März 2016
geändert. Ziel ist es, mögliche Gefahren durch Beißvorfälle mit Hunde zu
minimieren, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Zu den Änderungen
gehört, dass Hunde der Rassen Pitbull, American Stafford,
Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier als gefährlich eingestuft werden und nicht
mehr gezüchtet werden dürfen. Auch der Handel mit den sogenannten
Kampfhunderassen wird verboten. Verändert wird auch der Umgang mit gefährlichen
Hunden und deren Einstufung. Im Gegensatz zum vorherigen Gesetz sollen Hunde,
die sich bei Beißattacken mit anderen Hunden nur verteidigt haben nicht mehr
als gefährlich eingestuft werden. Dasselbe gilt auch bei Vorfällen, bei denen es
nur zu geringfügigen Verletzungen kam. Das Hundegesetz und die Rasseliste sind
sehr umstritten. Hundeverbände und Tierfreunde betonen, dass das Wesen eines
Hundes weniger von der Rasse als von der Erziehung und vom Halter abhängig ist. 

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