Rechtsnews 17.01.2024 Christian Schebitz

Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige beim Finanzamt

Dass die Steuerhinterziehung kein Kavarliersdelikt ist, zeigt schon allein die Höchststrafe von mittlerweile zehn Jahren Haft in besonders schweren Fällen. Die in den Medien oft erwähnte steuerstrafrechtliche Selbstanzeige beim Finanzamt ist jedoch kein Allheilmittel. Steuersünder, die ihre ausstehenden Steuern selbst anzeigen, können nur dann mit Straffreiheit rechnen, wenn sie nicht schon in den Fokus der Steuerermittler geraten sind.

Die Aufregung um die “Liechtensteiner Steueraffäre“, die mit Hilfe des Bundesnachrichtendienstes aufgedeckt wurden, war groß. Über 900 Durchsuchungsbeschlüsse sollen von den Ermittlern erwirkt und durchgeführt worden sein. Laut Pressequellen soll es sich bei der hinterzogenen Steuerschuld um mehr als 300 Millionen Euro handeln.

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Die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige beim Finanzamt erhalten

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Bei der Liechtensteiner Steueraffäre handelt es sich um das bisher größte Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung in der Bundesrepublik Deutschland ¹. Ein ehemaliger Mitarbeiter der LGT Bank hatte bankinterne Daten entwendet und dem Bundesnachrichtendienst zum Kauf angeboten. Der Ankauf der Daten durch die Bundesrepublik Deutschland belastete die diplomatischen Beziehungen zu Liechtenstein ¹.

Die liechtensteinische LGT Bank hat bestätigt, dass Kundendaten vermutlich von ihrem ehemaligen Mitarbeiter Heinrich Kieber an den Bundesnachrichtendienst verkauft wurden ¹. Kieber war von April 2001 bis November 2002 bei der LGT beschäftigt. Dort war er mit der Digitalisierung des Papierarchivs beauftragt. Dabei soll Kieber die Daten illegal kopiert haben. Ob Kieber der Datendiebstahl tatsächlich zur Last gelegt werden kann, ist allerdings noch nicht abschließend geklärt ¹. Die Steuerhinterzieher müssen insgesamt rund sechs Millionen Euro zahlen ⁵.

Damit die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit honoriert wird, sind folgende Umstände besonders zu beachten, wenn es um die steuerstrafrechtliche Selbstanzeige beim Finanzamt geht.

Was ist eine Selbstanzeige?

Eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige ist eine Erklärung, die man gegenüber dem Finanzamt abgibt, um seine bisherigen steuerlichen Fehler zu korrigieren. Damit kann man Straffreiheit erlangen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Selbstanzeige muss vollständig, rechtzeitig und freiwillig erfolgen.

Was bedeutet vollständig?

Vollständig bedeutet, dass Sie alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben in Ihrer Steuererklärung berichtigen oder ergänzen. Dabei müssen alle Steuerarten und alle Veranlagungszeiträume, in denen eine Steuerhinterziehung begangen wurde, berücksichtigt werden. Es darf also nichts verschwiegen oder verheimlicht werden.

Was bedeutet rechtzeitig?

Rechtzeitig bedeutet, dass Sie die Selbstanzeige abgeben, bevor die Finanzbehörde von der Steuerhinterziehung erfährt. Das kann zum Beispiel durch eine Betriebsprüfung, die Steuerfahndung oder einen Hinweis von einem Informanten geschehen. Sobald das Finanzamt einen Anfangsverdacht hat, ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich.

Was bedeutet freiwillig?

Freiwillig bedeutet, dass die Selbstanzeige aus eigenem Antrieb und ohne Zwang erfolgt. Man darf also nicht bereits von einer Strafverfolgung bedroht oder unter Druck gesetzt worden sein. Außerdem muss man die hinterzogenen Steuern samt Zinsen innerhalb einer bestimmten Frist nachzahlen.

Wie erstattet man eine Selbstanzeige?

Eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige ist kein einfaches Formular, das man ausfüllen kann. Es handelt sich um eine individuelle Erklärung, die je nach Fall unterschiedlich ausfallen kann. Daher ist es ratsam, sich von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder einem Steuerberater beraten zu lassen. Diese können die Selbstanzeige fachgerecht erstellen und beim Finanzamt einreichen.

Was sind die Vorteile einer Selbstanzeige?

Der größte Vorteil einer Selbstanzeige ist die Straffreiheit. Das bedeutet, dass man bei einer korrekten Selbstanzeige keine Geld- oder Freiheitsstrafe zu befürchten hat. Außerdem kann man sein Gewissen erleichtern und einen Schlussstrich unter die Steuerhinterziehung ziehen.

Welche Risiken birgt eine Selbstanzeige?

Der größte Nachteil einer steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige ist die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern nebst Zinsen. Je nach Fall kann es sich dabei um eine hohe Summe handeln, die man aufbringen muss. Außerdem muss man damit rechnen, dass das Finanzamt die eigenen Angaben überprüft und gegebenenfalls weitere Fragen stellt.

Teilselbstanzeige ausgeschlossen

Wichtig zu beachten ist zunächst, dass der Steuersünder gegenüber dem Finanzamt die unrichtigen Angaben in vollem Umfang berichtigen muss. Eine halbe Beichte sozusagen reicht nicht. Die strafbefreiende Wirkung tritt damit nicht ein. Die Angaben müssen mindestens zu allen unverjährten Steuerstraftaten innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre erfolgen.

Außerdem wird der Täter von einer Strafe nur befreit, wenn er die hinterzogenen Steuern plus Zinsen an das Finanzamt zurückbezahlt, § 371 Absatz 3 Abgabenordnung (AO). In dieser Form ist die Selbstanzeige nur möglich, wenn bis zu 25 000€ Steuergelder hinterzogen wurden.

Wann ist die eigene Anzeige im Steuerstrafrecht nicht möglich?

Natürlich, wenn der wahre Sachverhalt schon vom Finanzamt aufgeklärt wurde, ist die eigene Anzeige eigentlich überflüssig. Aber es gibt weitere Vorstadien, bei denen die versprochene Straffreiheit bei der nachträglichen Steuerehrlichkeit nicht eintritt.

  • Das liegt beispielsweise dann vor, wenn eine anstehende Außenprüfung beim Betroffenen bekannt gegeben wird.
  • Ebenso, bei der Bekanntgabe der Einleitung des Straf- bzw. Bußgeldverfahrens oder der Ermittlung in diesen Fällen.
  • Wenn ein Amtsträger bei der Finanzbehörde zu einer steuerlichen Prüfung erscheint, bringt die Selbstanzeige nichts, wenn es sachlich um gerade die hintergezogene Steuer geht.
  • Bei einer vorherigen Umsatz- und Lohnsteuer-Nachschau oder einer sonstigen Nachschau entfällt die strafbefreiende Wirkung ebenfalls.
  • In besonders schweren Fällen ist der persönliche Strafaufhebungsgrund nicht mehr gültig.

Wann kann von der steuerstrafrechtlichen Verfolgung abgesehen werden?

Die aufgezählten Ausschlussgründe sind aber nicht absolut. Liegt der Hinterziehungsbetrag bei über 25.000€ und/oder ist die Tat bereits entdeckt worden, ist es möglich, dass die Justiz von der Strafverfolgung absieht. Das geht aber nur, wenn neben dem Hinterziehungsbetrag, eine zusätzliche Summe an die Staatskasse geht. Bei 100.000€ hinterzogener Steuer, sind zusätzlich 10.000€ als Zuschlag an den Fiskus zu zahlen, § 398a AO. Außerdem ist die Wiederaufnahme des Verfahrens immer dann möglich, wenn die Behörde erkennt, dass der Beschuldigte mit den gemachten Angaben nicht ehrlich war.

Einreichung der Selbstanzeige beim Finanzamt

Eine bestimmte Form zur Einreichung der Selbstanzeige ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen sollten allerdings alle relevanten Unterlagen, gebündelt, für sich selbst nochmal kopiert und dann eine schriftliche Meldung an die Behörde gemacht werden. Wenn eine Anzeige mehrere Menschen betrifft, zum Beispiel Eheleute, die gemeinsam veranlagt werden, sollten beide abgestimmt und einheitlich vorgehen.. Weil es eben besonders wichtig ist, dass die Angaben beim ersten Mal vollständig sind, ist die Unterstützung von einem Rechtsanwalt, der sich im Steuerrecht auskennt, wichtig.

Welche Voraussetzungen muss eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige erfüllen?

Eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige muss folgende Voraussetzungen erfüllen. Sie muss:

  • alle unrichtigen oder unvollständigen Angaben berichtigen oder ergänzen, die zu einer Steuerverkürzung geführt haben oder führen können.
  • alle Steuerarten umfassen, die von der Steuerhinterziehung betroffen sind.
  • alle Besteuerungszeiträume umfassen, für die die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
  • vor einer Prüfungsanordnung, einer Steuerfahndung oder einer sonstigen Entdeckung der Tat erfolgen.
  • die hinterzogene Steuer innerhalb einer angemessenen Frist nachzahlen oder Sicherheit leisten.

Welche Folgen hat eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige?

Eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige hat folgende Folgen. Sie..:

  • führt zur Straffreiheit des Steuerpflichtigen, wenn sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllt.
  • schließt jedoch nicht aus, dass das Finanzamt einen Zuschlag von bis zu 10% der hinterzogenen Steuer erhebt.
  • schließt auch nicht aus, dass das Finanzamt Zinsen und Säumniszuschläge verlangt.
  • schließt auch nicht aus, dass das Finanzamt eine Außenprüfung durchführt oder weitere Sachverhalte aufdeckt, die zu einer neuen Steuerfestsetzung führen können.

Wie kann ein Rechtsanwalt bei einer steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige helfen?

Ein Rechtsanwalt kann bei einer steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige helfen, indem er den Steuerpflichtigen…

  • über die rechtlichen Risiken und Chancen einer Selbstanzeige berät.
  • bei der Erstellung und Abgabe einer vollständigen und wirksamen Selbstanzeige unterstützt.
  • bei der Kommunikation mit dem Finanzamt vertritt und gegebenenfalls Einspruch oder Klage gegen einen Steuerbescheid einlegt.
  • bei der Abwehr von zivil- oder strafrechtlichen Ansprüchen Dritter, die durch die Steuerhinterziehung geschädigt wurden, verteidigt.

Und hier finden Sie eine Anwalt für Steuerstrafrecht.

Fazit

Eine steuerstrafrechtliche Selbstanzeige ist eine Möglichkeit, sich von einer Steuerhinterziehung zu befreien und eine Strafverfolgung zu vermeiden. Allerdings müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein und die hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich.

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Quelle:

https://www.chemnitz.ihk24.de/recht-und-steuern/steuerinformationen-rechnungslegung/steuerrecht/die-selbstanzeige-3152634

(1) Liechtensteiner Steueraffäre – Wikipedia

(2) Liechtenstein-Affäre: Steuersünder zahlen sechs Millionen Euro.

(3) Steueraffäre nach Datendiebstahl: Liechtenstein gibt Namen des … – WELT.

(4) Steueraffäre nach Datendiebstahl: Liechtenstein gibt Namen des … – WELT 

(5) Steuer-Affäre: Streit vor deutsch-liechtensteinischem Gipfel

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