Rechtsnews 09.10.2023 akerth

Die geeignete Winterbereifung

Bald ist es wieder soweit: Die Winterreifen müssen auf die Autos gezogen werden. Allseits bekannt ist die “O bis O Regel”. Von Oktober bis Ostern sollten bei Fahrzeugen wieder Winterreifen aufgezogen werden. Doch welche Regelungen müssen Autofahrer in der Bundesrepublik beachten?

Wann müssen die Winterreifen drauf ?

In Deutschland gilt eine “situative Winterreifenpflicht“. Seit Mai 2006 gilt demnach laut § 2 Abs. 3 a StVO: ” Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.”

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Die geeignete Winterbereifung erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Die generelle Winterreifenpflicht ist somit aufgehoben und auch die Bauernregel “von O bis O (Oktober bis Ostern)” ist eher eine ungefähre Richtlinie anstatt einer gesetzlichen Regelung. Allerdings ist es empfehlenswert, bei unklarer Witterungslage und vor allem bei nasskaltem Wetter Winterreifen aufzuziehen, da laut Bundesverkehrsministerium nur die Reifen geeignet sind, die technisch wirksam sind. Technisch wirksam sind Reifen, wenn sie Eis, Schnee oder Matsch überwinden können.

Der richtige Reifen

Der ADAC empfiehlt nur unbeschädigte Reifen mit mindestens 4 Millimeter Profil als “technisch wirksame” Winterreifen. Ob Ihr Reifen wintertauglich ist, erkennen Sie am Schneeflocken-Symbol. Dieses Zeichen basiert auf einem so genannten Traktionstest aus den USA. Auch die europäische Reifenindustrie kennzeichnet wintertaugliche Reifen mit diesem Symbol. Auch Reifen mit der Kennzeichnung M+S” gelten als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Die Winterreifenpflicht gilt übrigens nur dann als erfüllt, wenn an allen vier Rädern geeignete Reifen montiert sind.

Bußgelder

  • Ungeeignete Bereifung wird mit einem Bußgeld von bis zu 60€ geahndet. Zusätzlich wird ein Punkt in Flensburg eingetragen. Bei Behinderung anderer drohen 80€ Strafe.
  • §23, Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass der Fahrer bei Fahrtantritt freie Sicht hat. Dies bedeutet, dass Schnee und Eis nicht nur von Front- und Heckscheibe, sondern ebenso von den Seitenspiegeln entfernt werden sollte. Auch das Dach sollte schneefrei sein. Andernfalls drohen Verwarnungsgelder. Ist die Verkehrssicherheit stark beeinträchtigt, drohen sogar drei Punkte im Flensburger Zentralregister.
  • Fehlendes Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage kann ebenfalls mit Bußgeldern geahndet werden.

Ausnahmeregelungen

Von der situativen Winterreifenpflicht, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland und damit auch für ausländische Personenkraftwagen gilt, sind jedoch bestimmte Kraftfahrzeuge ausgenommen. Dazu zählen einspurige Kraftfahrzeuge (Krafträder), land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sowie Sonderfahrzeuge, für die bauartbedingt keine Reifen der gängigen Kategorien zur Verfügung stehen. Auch diese Fahrzeuge dürfen jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen mit Sommerreifen gefahren werden.

Versicherung

Kommt es aufgrund falscher Bereifung zu einem Unfall, kann dies zu erheblichen Leistungskürzungen der Kaskoversicherung führen, da die Versicherungen dies häufig als grobe Fahrlässigkeit des Fahrers auslegen. Schäden an fremden Fahrzeugen und Personen werden jedoch in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern das Fahrzeug mit der den Witterungsverhältnissen entsprechenden Bereifung ausgestattet ist. Im Falle eines Unfalls riskiert der Fahrer jedoch eine Mithaftung, wenn er z.B. aufgrund von Sommerreifen nicht optimal auf Fahrfehler anderer reagieren konnte. Aber auch für die Haftpflichtversicherung hat die Benutzung von Sommerreifen trotz winterlicher Witterung erhebliche Konsequenzen, da auch hier eine Mithaftung des Geschädigten eintreten kann.

Im Zweifelsfall sollte man das Auto also lieber stehen lassen. Wer sich den Stress des halbjährlichen Reifenwechsels ersparen möchte, kann auch auf Ganzjahresreifen umsteigen. Diese sollten jedoch den gleichen Standards entsprechen wie Winterreifen.

Sie benötigen rechtlichen Beistand oder möchten sich unverbindlich über Ihre rechte und Ansprüche beraten lassen? Auf rechtsanwalt.com finden Sie kompetente Rechtsanwälte für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Achten Sie darauf, dass die Reifen rechtzeitig gewechselt werden, da beim ersten Frost alle Kunden in die Autohäuser strömen und es zu Verzögerungen kommen kann.

Folgende Artikel könnten Sie ebenfalls interessieren:

Gehört ein Astabbruch im Herbst zum allgemeinen Lebensrisiko?

Vorsicht Herbstlaub!

Im Rückstau gilt erhöhte Vorsicht

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€