Rechtsnews 27.08.2015 Christian Schebitz

Der Weg aus den Schulden!

In Deutschland sind jedes Jahr mehr als 140.000 Personen von einer Privatinsolvenz betroffen, die Zahl der Unternehmensinsolvenzen liegt bei über 20.000 per annum. Obwohl also eine nicht unerhebliche Zahl von Menschen bereits Erfahrungen mit Überschuldung und folgender Insolvenz gemacht hat, herrscht vielfach Unkenntnis über die rechtlichen Zusammenhänge in diesem Bereich. Welche Rolle ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht im Falle einer Überschuldung einnehmen kann, erfahren Sie hier, bei rechtsanwalt.com.

Der Begriff der Insolvenz stammt von dem lateinischen Wort „insolvens“ ab, das wörtlich übersetzt „nicht-lösend“ bedeutet, hier im Sinne von Schuldscheine nicht lösend. Wer insolvent ist, ist demnach überschuldet, kann seine Verbindlichkeiten nicht bezahlen und seine Gläubiger nicht mehr bedienen. Das Insolvenzrecht befasst sich mit allen Aspekten der Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit und enthält neben materiellen Vorschriften auch Regelungen zu den verschiedenen Formen von Insolvenzverfahren. Maßgebliche Rechtsquelle des Insolvenzrechts ist in Deutschland insbesondere die Insolvenzordnung (InsO), daneben das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO), die Europäische Insolvenzverordnung (EuInsVO) sowie bestimmte Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

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In Deutschland gibt es zum einen das Regelinsolvenzverfahren, das als Standardverfahren für die Überschuldung besonders von juristischen Personen (Unternehmen) und Freiberuflern sowie Selbstständigen gedacht ist. Zum anderen gibt es das Privatinsolvenzverfahren (amtlich: Verbraucherinsolvenzverfahren), das bei der Überschuldung und Insolvenz von natürlichen Personen, also Privatmenschen Anwendung findet, die kein Gewerbe betreiben.

Das Insolvenzrecht hat besonders durch die massive Zunahme von Verbraucherinsolvenzverfahren seit den frühen 2000er Jahren eine noch größere Bedeutung gewonnen.  Dem wurde frühzeitig durch die Einführung des Titels Fachanwalt für Insolvenzrecht durch die Bundesrechtsanwaltskammer im Jahre 1999 Rechnung getragen. Damit ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel im Insolvenzrecht führen kann, bedarf es einer Reihe von Voraussetzungen, die im Detail unter anderem in §14 Fachanwaltsordnung (FAO) aufgeführt sind. Neben einer bestimmten Anzahl an bereits bearbeiteten Fällen des Rechtsgebietes müssen Rechtsanwälte auch kontinuierlich Fortbildungen besuchen und hierbei nachprüfbar ihre materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Kenntnisse ausbauen sowie Kenntnisse zu betriebswirtschaftlichen Grundlagen aufbauen.

Die Aufgabe, die einem Rechtsanwalt für Insolvenzrecht oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht zukommt, besteht darin, überschuldete Privatpersonen bei jedem ihrer Schritte in die Insolvenz bzw. durch das Insolvenzverfahren hindurch zu begleiten. Viele Menschen wissen beispielsweise nicht, dass die sogenannte Restschuldbefreiung aufgrund einer Gesetzesänderung vom 19.7.2013 unter gewissen Voraussetzungen schon nach nur drei Jahren möglich ist. Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht kann hier durch fachkundige Beratung den besten Weg aufzeigen. Der Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens wurde im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren durch den Gesetzgeber wesentlich vereinfacht gestaltet und umfasst im Wesentlichen vier Schritte

    1. Außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern

Damit in einem ersten Schritt ein Schuldenbereinigungsplan aufgestellt werden kann, müssen alle Gläubiger dem Schuldner eine Aufstellung ihrer Forderungen gegen den insolventen Schuldner zukommen lassen Der Schuldenbereinigungsplan soll eine Einigung mit den Gläubigern ermöglichen. Kommt es zur Einigung, entfallen weitere Schritte. Widerspricht jedoch auch nur ein einziger Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan, so tritt dieser nicht in Kraft und es müssen weitere Schritte in Angriff genommen werden. Hierfür benötigt der Schuldner eine Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs. Spätestens hier kommt ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht ins Spiel: Die Bescheinigung muss durch eine geeignete Person oder Stelle ausgestellt werden (§305 Abs.1 Nr.1 InsO), was sehr häufig durch einen versierten Rechtsanwalt für Insolvenzrecht übernommen wird.

2. Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren 

Kommt die außergerichtliche Einigung zwischen Schuldner und Gläubigern nicht zustande, muss als nächstes das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren bei Gericht beantragt werden. Neben der unter Punkt eins erwähnten Bescheinigung sind bei der Antragstellung noch weitere Dokumente einzureichen, auch hierbei (und bei einer eventuell benötigten Stundung der Verfahrenskosten) ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Insolvenzrecht sinnvoll. Wie der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan kann jedoch auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan scheitern, wenn mehr als die Hälfte der Gläubiger ihn ablehnt. Passiert dies, kommt es zum sogenannten vereinfachten Insolvenzverfahren.

3. Vereinfachtes (Verbraucher-)Insolvenzverfahren 

Hierbei wird das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners verwertet, der Erlös kommt den Gläubigern zu. Die Gläubiger können in diesem Schritt die Versagung der Restschuldbefreiung für den Schuldner beantragen. Das Gericht hat diesen Antrag unter bestimmten Voraussetzungen (§290 InsO) stattzugeben.

4. Restschuldbefreiungsverfahren mit Wohlverhaltensphase 

Natürliche Personen können im Verbraucherinsolvenzverfahren (aber auch im Regelinsolvenzverfahren) einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen. Die Restschuldbefreiung sieht vor, dass der Schuldner nach Ablauf eines klar definierten Zeitraums schuldenfrei wird. Während dieser klar definierten Zeit, der sogenannten Wohlverhaltensphase hat der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Treuhänder des Verfahrens abzuführen. Dieser wiederum bedient hieraus die Forderungen der Gläubiger. Während der Wohlverhaltenszeit obliegen dem Schuldner gewisse Pflichten, die der Gesetzgeber in §295 InsO festgeschrieben hat. Unter anderem hat der Schuldner einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen und Wohnsitzänderungen oder Änderungen im Beschäftigungsverhältnis dem Gericht mitzuteilen. Auch Erbschaften, die dem Schuldner während seiner Wohlverhaltensphase zu Teil werden, müssen zur Hälfte ihres Wertes an den Treuhänder zum Zweck der Gläubigerbefriedigung abgeführt werden. Alle Zahlungen, die der Schuldner im Verlauf seiner Wohlverhaltensphase zur Gläubigerbefriedigung leistet, müssen an den Treuhänder gehen; eine direkte Bedienung einzelner Gläubiger unter Umgehung des Treuhänders und damit eine Besserstellung einzelner Gläubiger ist gesetzlich untersagt.

Der Vorteil des Verbraucherinsolvenzverfahrens für Schuldner liegt auf der Hand: nach spätestens sechs Jahren, oder wie oben erwähnt, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen bereits nach drei Jahren, kann Schuldenfreiheit erreicht werden.  Wie jedoch oben skizziert, ist auf diesem Weg einiges zu beachten. Ein Rechtsanwalt für Insolvenzrecht oder ein Fachanwalt für Insolvenzrecht kann hier Überblick
verschaffen und bei den Schritten durch das Insolvenzverfahren beratend und helfend zur Seite stehen.

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