Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 05.04.2016 Emil Kahlmann

Der neue Impressumsgenerator von rechtsanwalt.com

Wer muss auf seiner Website ein Impressum haben und was gehört hinein? Der neue Impressumsgenerator von rechtsanwalt.com erstellt Ihnen ein korrektes Impressum nach den neuesten Richtlinien – inkl.der seit 2016 geforderten ODR-Verordnung!

Nach § 5 Telemediengesetz (TMG) gilt „für geschäftsmäßige,in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“ die Impressumspflicht. Der Rechtsprechung zufolge kann eine Seite auch geschäftsmäßig sein, ohne gewerblich zu sein. Auch private Websites unterfallen dementsprechend unter Umständen der Impressumspflicht. Ein Impressum muss dabei übrigens nicht nur auf der eigenen Website geführt werden: Auch die geschäftsmäßige/gewerbliche Präsenz von Personen oder Firmen in sozialen Netzwerken muss mit einem Impressum versehen werden. Dies wurde unter anderem durch das Landgericht Frankfurt (Az.: 3-08 O136/11) und das Landgericht Aschaffenburg (Az.: 2 HK O 54/11) bestätigt.

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Welche Angaben das Impressum einer Seite im Detail enthalten muss, ist ebenfalls im TMG geregelt. Je nachdem, welchen Beruf beispielsweise eine Person ausübt, die eine Website betreibt und je nachdem, welche Rechtsform ein Unternehmen hat, das eine Website betreibt, können sich hierbei aber ganz unterschiedliche gesetzliche Anforderungen ergeben.

Seit dem 9. Januar 2016 gilt zudem die folgende EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung). Diese ODR-Verordnung verpflichtet Unternehmen, die online Dienstleistungs- oder Kaufverträge abschließen, einen Link auf ihrer Website zum EU-Portal für Online-Streitschlichtung bereitzuhalten (http://ec.europa.eu/consumers/odr/).

rechtsanwalt.com kann hier wertvolle Hilfe leisten: Benutzen Sie zur Erstellung Ihres Impressums einfach den Impressumsgenerator von rechtsanwalt.com! Der Generator benötigt zur Erstellung eines maßgeschneiderten Impressums nur einige wenige Angaben zu Ihnen bzw. zu Ihrer Firma und bewahrt Sie so vor Abmahnungen wegen fehlerhaften Impressum.

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