Es gibt Gehwege, die an den Gleisanlagen vorbeiführen. Daher würde es naheliegen, anzunehmen, die DB Netz AG sei für die Reinigung dieser Gehwege zuständig. Die Stadt Soest sah hier eine Verpflichtung der DB Netz AB. Das Bahnunternehmen aber ging gerichtlich dagegen vor. Das VG Arnsberg urteilte.
VG Arnsberg: DB Netz AB nicht zuständig – Stadt unterliegt im Rechtsstreit
Das VG Arnsberg urteilte, dass die DB Netz AB nicht für die Reinigung der Gehwege entlang der Gleisanlagen zuständig sei. Die Stadt kann das Unternehmen nicht dazu verpflichten und nicht von ihm verlangen, die Kosten dafür zu übernehmen. Vielmehr seien Eigentümer der angrenzenden Grundstücke dafür verantwortlich, die Gehwege zu reinigen. Bei dem Bahnhof Soest ist es so, dass eine Zugangsmöglichkeit besteht, aber nur für Mitarbeiter der Klägerin und diese selbst. Können so die Schienenwege erreicht werden, heißt das nicht, dass diese öffentlich zugänglich sind, da die Allgemeinheit die Gleise nach den eisenbahnrechtlichen Bestimmungen nicht betreten darf. Sie dienen nur dem Verkehr.
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- Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 23. Mai 2012, Az.: 7 K 966/11