Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 19.11.2016 Christian Schebitz

Darlehensgebühren vom BGH gekippt

Bei der Auszahlung eines Darlehens stehen für Bausparer ab sofort keine Gebühren mehr an. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Aber nicht alle Kunden profitieren von der Entscheidung.

Benachteiligung der Kunden

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem Urteil vom 08. November: Bausparkassen können von ihren Kunden bei der Auszahlung eines Darlehens keine Gebühr verlangen. Die Gebühr in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme stelle eine unangemessene Benachteiligung der Kunden (nach § 307 BGB) dar. Das Urteil ermöglicht tausenden von Kunden die Reklamation ihres Geldes.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Darlehensgebühren vom BGH gekippt erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Während es in anderen Verfahren zwischen Klägern und Bausparkassen zu Einigungen gekommen ist, war die Verbraucherzentrale NRW gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall erfolgreich. Die Gebühr von zwei Prozent der Darlehenssumme ist in den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) einiger Sparkassen festgelegt.  

Altverträge sind betroffen

Schwäbisch Hall verlangt (nach eigenen Angaben) allerdings seit 2000 keine Darlehensgebühren mehr. Kunden, die die Gebühr im Rahmen eines alten Vertrages gezahlt haben bzw. dies noch tun müssten, können dies eventuell reklamieren.  Es wird jedoch noch darüber diskutiert, ob die dreijährige Verjährungsfrist mit der Zahlung oder dem richterlichen Urteil beginnt. Bisher ist jedenfalls keine der Klagen vor dem BGH erfolgreich gewesen.

Verbraucherschützer setzen sich durch

Mit einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2014 wurden Bearbeitungsentgelte für Kredite gekippt, was dazu führte, dass zehntausende von Kreditnehmern ihr Geld zurück verlangten. 

Der Verbraucherschutzverband NRW forderte diese Änderung auch für Bauspardarlehen. Da die Verbraucher bereits eine Eintrittsgebühr zu entrichten hätten, sei die Darlehensgebühr nicht erforderlich. Der BGH befand diese Gebühr im Dezember 2010 aber noch für zulässig. Die Verbraucherschützer konnten sich in der ersten und zweiten Instanz noch nicht durchsetzen. Mit dem Urteil vom 08.11. können sie dafür einen wichtigen Erfolg verbuchen. 

Quellen:

https://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article159356742/BGH-kippt-Darlehensgebuehr.html

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/darlehensgebuehren-bgh-kippt-gebuehr-fuer-bauspardarlehen/14810850.html

http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/bausparvertrag-bausparer-koennen-auf-rueckzahlungen-hoffen-1.3239926

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€