Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 17.07.2007 Christian Schebitz

CallandoDSL by call – Einseitige Vertragsänderung

Es ist wirklich hochinteressant, was alles so auf dem Telekommunikationsmarkt passieren kann. Nach dem man eine gewisse Zeit lang Angst haben musste mit jedem Werbeanruf unwissentlich irgendeinen ungewünschten Telefonvertrag einzugehen, habe ich nun etwas ganz neues entdeckt. Im Vertretbar Weblawg berichtet Rechtsanwalt Sascha Kremer von einem DSL by call Angebot, das recht kurzfristig mit einer einfachen Email zu einem “echten” DSL-Flat Vertrag seitens der Firma umgewandelt wurde. Für Kremer war diese Email gegenstandslos. Er hatte diesen Vertrag im Vorfeld gekündigt und die Email erreicht ihn wohl nur aus versehen. Dennoch stellt er sich in seinem Post die Frage, was denn nun mit jenen ist, die nicht vorher gekündigt haben und nun sich als stolze Besitzer einer DSL-Flat wiederfinden. In einem Forum finde ich Antworten: Der Themstarter bal00 berichtet vom gleichen Fall wie bei Kremer. Er hatte den DSL by call Tarif bei Callando  in “Notfällen” sporadisch genutzt und ihn beinahe schon vergessen. Aufmerksam wurde er erst wieder auf seinen by Call Tarif durch die Telefonrechnung. Daraufhin stellte er den Tarifwechsel fest und machte seiner Empörung Luft.

[…]DSL by Call Kunden einfach ungefragt mit einer Flatrate mit 6 Monaten Vertragslaufzeit zu beglücken ist eine ziemlich merkwürdige Geschäftspraktik, wie ich finde, vor allem in Verbindung mit einer 1,99 Eur/Min. Hotline. Dazu kommt noch, dass man die Versanddaten der Emails so geschickt gewählt hat, dass die Widerspruchsfrist zum Zeitpunkt der ersten Abbuchung schon verstrichen ist. Wenn jetzt jemand diese Ankündigungs-Email nicht gelesen hat, ist er wohl unfreiwillig Flatrate-Vertragskunde geworden…[…]

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Gleicher Thread (Forumsthema), zwei Seiten weiter. Frank2 berichtet vom selben Problem.

[…] Es gab vor langer Zeit mal Probleme mit dem 1und1-Zugang und da hatte ich für Notfälle den Callando DSL-by-Call-Tarif und habe den bis heute behalten, kostet ja nichts. Nun bekam ich die Mail von Callando, dass sich der Tarif zum Juni ändert (die Mail kam 3 Wochen vor der Tarifänderung, meiner Meinung nach sehr kurzfristig). Ich habe sofort gekündigt und die Kündigung wurde mir zum JULI 2007 bestätigt. Das habe ich überlesen und bekam ende Mai eine Rechnung für CallandoDSL Monat Juni. Da die 4 Wochen-Widerspruchsfrist gerade noch nicht um ist, habe ich schnell der Tarifänderung widersprochen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Das hat Callando ignoriert und trotzdem abgebucht.[…]

Weitere Fälle folgten auf 5 Seiten des Forums. RA Kremer zweifelt jedoch an der Rechtmäßigkeit der AGB von Callando, in denen man wohl versucht sich für so einen Fall abzusichern. Callando behielte sich in AGB das Recht vor, die Nutzungsbedingungen uneingeschränkt zu ändern. Nach § 308 Nr. 4 des BGB sei ein solcher Änderungsvorbehalt aber nur zulässig, wenn “die Vereinbarung der Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist”. Zurecht bemerkt der Weblawg Autor hier, das man über die Umstellung eines “by Call”Tarifes zu einer vollen Flatrate und fixen Kosten “trefflich diskutieren” kann. Seine abschließende Prognose fällt gegen Callando aus. Ein lesenswerter Artikel. Quellen und Links

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