Rechtsnews 11.04.2008 akerth

BVG: Krankenkassen zahlen kein Viagra

Viagra wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Potenzmittel zur Behebung von Erektionsstörungen müssen von den Betroffenen auch weiterhin selbst gezahlt werden. Der vorliegende Fall erstreckt sich bis ins Jahr 1999. In diesem Jahr beantragte der Betroffene bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Kostenübernahme von Viagra. Auf seine Klage zur Durchsetzung verpflichteten sich die Sozialgerichte zur Erstattung der bis Ende 2003 entstandenen Kosten. Die Kosten ab 2004 wurden allerdings nicht übernommen, da ein Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2004 bewirkte, dass sämtliche Arzneimittel zur Behandlung von Erektionsstörungen nicht mehr im Leistungskatalog der Krankenkassen aufgeführt wurde. (BVG: Beschluss vom 28. Februar 2008 – 1 BvR 1778/05) Der 1946 geborene Betroffene legte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde ein, da Privatversicherte die Kosten ersetzt bekommen. Die Klage wurde nun als „unzulässig” abgewiesen, da sie nicht richtig begründet sei. Der Mann hatte eine Verletzung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit und eine Ungleichbehandlung gegenüber privat Versicherten gerügt. Die Kammer des Ersten Senats macht in der Urteilsverkündung allerdings deutlich, dass der Leistungskatalog der Krankenkassen auch nach wirtschaftlichen Erwägungen bestimmt werden darf. «Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungswegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist», (Karlsruhe: Az.: 1 BvR 1778/05). Quellen und links:

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