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Rechtsnews 08.04.2014 Christian Schebitz

Betriebsrat hat beim Thema Arbeitsschutz mitzubestimmen

Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema in einem Betrieb, das Maßnahmen erfordert. Hat der Betriebsrat hier Mitspracherecht? Um diese Frage ging es vor dem Bundesarbeitsgericht.

Betriebsrat fordert Mitspracherecht

In einem Unternehmen wird zugunsten des Arbeitsschutzes eine bestimmte Organisation aufgebaut, nach der bestimmten Mitarbeitern die entsprechenden Aufgaben zugeteilt werden. Im konkreten Fall ging es um ein Unternehmen, das sich z.B. mit Aufzügen befasst, mit deren Installation und Wartung. Die Meister des Unternehmens sollten Pflichten des Arbeitsschutzes übernehmen. Das wurde Ihnen schriftlich mitgeteilt. Sie sollten zudem auch anderen Mitarbeitern Arbeitsschutz-Aufgaben übertragen.

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Betriebsrat hat beim Thema Arbeitsschutz mitzubestimmen erhalten

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Doch der Betriebsrat meldete sich zu Wort und erklärte, dass er bei Prozessen, die den Arbeitsschutz verbessern sollen, mitbestimmen will und ging vor das Landesarbeitsgericht. Das hatte dem Betriebsrat bereits Recht gegeben und seinem Feststellungsantrag, den er gestellt hatte, entsprochen. Die Arbeitgeberin legte aber Rechtsbeschwerde dagegen ein.

Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Betriebsrat ein Mitspracherecht hat (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG). Laut Arbeitsschutzgesetz, ist einem Unternehmen kein bestimmtes Modell vorgeschrieben, dass er umsetzen muss. Stattdessen stellt es einen Rahmen dar und es bleiben Gestaltungsmöglichkeiten und das heißt wiederum, dass der Betriebsrat Mitbestimmung hat.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesarbeitsgericht vom 18. März 2014, Az.: 1 ABR 73/12

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