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Rechtsnews 03.01.2014 Christian Schebitz

Spät erkannte Brustkrebserkrankung – Grober Behandlungsfehler?

Ein Frauenarzt stellte bei einer Patientin zu spät die Diagnose auf eine schwerwiegende Brustkrebserkrankung. Dazu kam es zu einer zu spät erfolgenden Behandlung, weswegen die Patientin klagte.

Untersuchungsfehler durch Frauenarzt?

Bei der Vorsorgeuntersuchung stellte der Arzt keine Auffälligkeiten fest. Bei einem Folgetermin wies die Patientin auf eine tastbare Brustverhärtung hin. Karzinom und Metastasen wurden daraufhin operativ entfernt. Der Patientin wurde eine Brust abgenommen. Darauf folgten Chemotherapie und postoperative Bestrahlung. Die Patientin führte an, dass der Beklagte Kenntnis darüber hatte, dass es eine familiäre Vorbelastung gab und er ihre czu spät erkannt habe. Sie verlangte daher Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden sowie eine monatliche Rente von ca. 1.000 Euro. 

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Entscheidung des Gerichts

Das Gericht erklärte, dass eine fehlerhafte Untersuchung nicht feststellbar sei. Die Patientin sei keine Risikopatientin gewesen, auch nicht aufgrund der familiären Vorbelastung. Ein grober Behandlungsfehler liegt nicht vor, so das Gericht. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Hamm vom 26. November 2013, Az.: 26 U 88/12

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