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Rechtsnews 17.09.2008 akerth

BGH: Weiterverkauf von Eintrittskarten untersagt

Der Internetfirma Bundesligakarten.de wurde nach einer mündlichen Verhandlung untersagt, bei Tickethändlern oder beim HSV gekaufte Eintrittskarten weiter zu verkaufen oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kartenverkauft unterstützen das Urteil des Bundesgerichtshofs: Der Erwerber sichert verbindlich zu, die erworbenen Eintrittskarten ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Das Portal “bundesligakarten.de” kaufte in der Vergangenheit aber wiederholt Karten beim HSV in verdeckter gewerblicher Absicht. Diese Karten für Heimspiele des HSV wurden dann – neben Karten für weitere Bundesligabegegnungen – gewerblich im Internet unter bundesligakarten.de angeboten. Dabei lagen die Preise in der Regel deutlich über dem offiziellen Verkaufspreis.

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BGH: Weiterverkauf von Eintrittskarten untersagt erhalten

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Bei der Urteilsverkündung entschieden die Richter, dem Ticketportal zumindest teilweise den Handel mit den Eintrittskarten zu untersagen. Der BGH bestätigte ferner damit auch ausdrücklich die Wirksamkeit der AGB des Hambuger Sportvereins. Es steht dem HSV danach frei, einen Kartenverkauf an gewerbliche Kartenhändler abzulehnen. Das Ticketforum darf allerdings weiterhin Karten von Privatpersonen kaufen und für diese Ankäufe auch werben, da das Ticketportal dabei nicht über seine gewerblichen Absichten täuscht. Auch sah der BGH in der Werbung für solche Ankäufe von Privatpersonen auch keine wettbewerbswidrige Verleitung zum Vertragsbruch. Quellen und Links:

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