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Rechtsnews 26.08.2008 Christian Schebitz

BGH: Rechte von Lebensgemeinschaften gestärkt

In einem Grundsatzurteil stärkte der Bundesgerichtshof die Reichte der Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. (Aktenzeichen: XII ZR 179/05)

Bisher galt: In einer nichtehelichen Gemeinschaft können Investitionen nicht zurückgefordert werden – der Betroffene ging leer aus. Mit dem neuen Urteil lockerte der BGH allerdings die Rechtssprechung.

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Im vorliegenden Fall klagte der ehemalige Lebenspartner einer Frau auf Rückzahlung seiner Leistungen; das Paar hatte gemeinsam ein Haus gebaut, der Kläger hatte die Hälfte der benötigten Summe aufgebracht. Nach Streitigkeiten trennte sich die Frau aber von dem Kläger. Die Richter entschieden, dass ein Partner bei einer Trennung grundsätzlich Rückforderungen geltend machen kann, wenn er viel Geld und Arbeit in den Bau eines Hauses, das dem anderen gehört, aber gemeinsam bewohnt werden soll, gesteckt hat. Wichtig ist dabei, dass es sich um größere Zuwendungen handelt, die über die alltäglichen Kosten weit hinausgehen und mit Blick auf das weitere Zusammenleben getätigt werden.

Das Urteil gilt auch für andere Formen des Zusammenlebens und Wirtschaftens, wie etwa unter verwitweten Geschwistern, Verwandten oder Freunden. Auf einen sexuellen Bezug komme es nicht an, heißt es in der Entscheidung.

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