Rechtsnews 16.07.2008 akerth

BGH- neues Unterhaltsrecht wird umgesetzt

Diesen Mittwoch verhandelt der Bundesgerichtshof in Karlsruhe erstmals auf der Grundlage des neuen Unterhaltsrechts über eine Zahlungsklage einer allein erziehenden Mutter. Seit dem ersten Januar 2008 sieht das gültige Unterhaltsrecht vor, dass nur in den ersten drei Jahren nach der Geburt Unterhalt bezahlt werden muss. Dabei wird nun kein Unterschied mehr zwischen ehelichen und nicht ehelichen Nachwuchs gemacht. Unter dem alten Gesetz war es üblich, dass geschiedene Mütter frühestens dann ein Teilzeitjob zugemutet wurde, wenn das jüngste Kind acht Jahre alt war. Vollzeit musste sie erst nach 15 Jahren arbeiten. Für ledige Mütter galt dagegen schon damals die Drei-Jahres-Frist. Im vorliegenden Fall geht es um eine unverheiratete Mutter, die im Mai 2005 vom Oberlandesgericht neben dem Kindesunterhalt auch einen Betreuungsunterhalt in Höhe von 216 Euro zugesprochen bekam. Der Anspruch wurde bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des jüngsten Kindes, also bis zum Januar 2007 befristet. Die Mutter klagte nun auf einen unbefristeten Betreuungsunterhalt von 1335 Euro monatlich. Für eine alleinerziehende unverheiratete Mutter war das Urteil von 2005 durchaus großzügig. Experten sehen in dem nun kommenden Urteil ein Richtungssignal. Generell gilt unter neuem Recht jedoch: Wer länger als drei Jahre Unterhalt will, muss zunächst nachweisen, dass er keine ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten hat. Ist ein ein Ganztagesplatz in Kita oder Schule gesichert, bleibt dennoch offen, ob der alleinerziehenden Mutter – oder dem Vater – damit ein Vollzeitjob zugemutet werden kann. Die Gerichte sind sich uneinig darin, wie vorgegangen werden soll. Die Familiengerichte gingen seit Beginn des Jahres relativ streng mit der Auslegung um. Die Oberlandesgerichte waren in ihrer Rechtssprechung durchaus mütterfreundlicher, da die Bedürfnisse der Kinder nicht mit dem Schlussgong der Ganztagsbetreuung enden. Das Gericht hat schon im Vorfeld klargestellt, dass der Richterspruch auch Auswirkungen auf die Dauer des Betreuungsunterhalts von Müttern ehelich geborener Kinder haben werde. Quellen:

 

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  • Wdr.de – „Unterhalt – drei Jahre oder unbegrenzt?”

 

  • Lübecker Nachrichten – „Bundesgerichtshof wendet erstmals neues Unterhaltsrecht an”

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