Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 06.07.2012 Julia Brunnengräber

Finanzamt muss Auskunft über gemeinnützige Vereine geben

Für gemeinnützige Vereine gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz, wenn es sich um Zweckbetriebe handelt. Das heißt, die gemeinnützigen Zwecke stehen im Vordergrund. An diesen hat solch ein Verein all sein Handeln auszurichten, was auch bedeutet, dass er mit anderen Betrieben nicht in größerem Maße in Wettbewerb treten soll, als um gemeinnützige Zwecke zu erfüllen. Was geschieht aber, wenn ein anderes Unternehmen annimmt, dass ein gemeinnütziger Verein sich nicht daran hält und trotzdem steuerliche Vorteile nutzt?

Auskunft von Finanzamt über vermeintlichen Konkurrenten?

Ein Unternehmen nahm genau das an und forderte vom Finanzamt Auskunft über die Besteuerung des vermeintlichen Konkurrenten. Das klagende Unternehmen sah durch den gemeinnützigen Verein für sich Wettbewerbsnachteile auf dem Markt. Beide führen Transporte von Blutkonserven und Ärzteteams durch. Das Finanzamt lehnte es aber ab, Auskünfte über die Besteuerung zu erteilen, da das unter das Steuergeheimnis falle. Das Finanzgericht forderte es aber auf, Auskunft zu erteilen, wogegen das Finanzamt sich weiterhin sträubte. Daher ging der Fall bis vor den Bundesfinanzhof.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Finanzamt muss Auskunft über gemeinnützige Vereine geben erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

BFH: Konkurrent kann u.U. Auskunft verlangen

Das BFH entschied, dass ein Konkurrent Auskunft verlangen darf. Einzige Voraussetzung sei, “dass eine unzutreffende Besteuerung und eine davon ausgehende erhebliche Beeinträchtigung des Unternehmens ernstlich in Betracht kommen”. Hat das Unternehmen, das um Auskunft bittet, die Information über die Besteuerung schließlich erhalten, kann es eine Konkurrentenklage dagegen erheben.

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 23. Mai 2012, Az.: VII R 4/11

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive