Rechtsnews 01.07.2016 Raphaela Nicola

Bewährungsstrafe für Vergleich von Erdogan mit Gollum aus „Herr der Ringe“

Ein Mann wurde in der Türkei verurteilt, weil er den heutigen Präsidenten mit einer Filmfigur verglichen hat. Der Verurteilte jedoch wehrt sich. 

Einspruch wegen Präsidentenbeleidigung

Einem Medienbericht zufolge ist ein Türke zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit der Fantasie-Figur Gollum verglichen hat. Der Mann wurde von einem Gericht im südtürkischen Antalya zu einem Jahr und 15 Tagen Gefängnis verurteilt. Dies berichtete am Donnerstag die Tageszeitung „BirGün“. Er wurde wegen Beleidigung schuldig gesprochen. Im Jahr 2014 hatte der Angeklagte, wie im Dezember 2015 bereits von uns berichtet, auf seiner Facebook-Seite drei Bilder veröffentlich und dabei den heutigen Staatschef mit der „Herr der Ringe“-Figur Gollum verglichen. Der Mann will dem Bericht zufolge Einspruch gegen die Entscheidung einlegen, weil er wegen Präsidentenbeleidigung verurteilt wurde. Damals war Erdogan allerdings noch Ministerpräsident. 

2000 Strafverfahren wegen ähnlicher Fälle

Ein Arzt aus dem westtürkischen Aydin muss sich ebenfalls wegen eines Vergleichs von Erdogan mit Gollum wegen Beleidigung des Präsidenten vor Gericht verantworten. In diesem bizarren Fall gibt es bislang keine Berichte über ein Urteil. Wegen mutmaßlicher Beleidigung des Staatsoberhauptes, sind seit Erdogans Amtsantritt als Präsident in der Türkei 2000 Strafverfahren eingeleitet worden. Er geht hart gegen seine Kritiker vor. Die türkische Regierung versucht auch im Ausland die sogenannte Erdogan-Kritik zu unterbinden. In Deutschland geht Erdogan gegen den ZDF-Moderator Jahn Böhmermann vor. Dieser hatte ihn in einem satirischen „Schmähgedicht“ verunglimpft. 
Quellen:
http://www.welt.de/newsticker/news1/article156517802/Bewaehrungsstrafe-fuer-Vergleich-von-Erdogan-mit-Gollum-aus-Herr-der-Ringe.html
http://www.focus.de/politik/videos/bizarrer-rechtsstreit-in-der-tuerkei-erdogan-mit-gollum-verglichen-gefaengnisstrafe-auf-bewaehrung-fuer-tuerken_id_5666049.html

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