Rechtsnews 10.05.2021 Sevda Nas

Berichterstattung über Spahns Villa zulässig

Berichterstattung über Spahns Villa zulässig

Ein Gesicht, das aus der Presse und dem deutschen Fernsehen mittlerweile kaum wegzudenken ist, ist das des Gesundheitsministers Jens Spahn. Er gibt zahlreiche Interviews, Pressekonferenzen und steht regelmäßig Rede und Antwort. Sei es gegenüber der Bevölkerung oder im Parlament. Natürlich wächst da auch das Interesse an seiner Person. Mit wem ist er verheiratet? Welche Ausbildung hat er ursprünglich absolviert? Arbeitet er nicht immens viel? Wer so viel arbeitet, muss schließlich auch viel Geld verdienen, oder? Einige Fragen sind verständlich, andere Fragen gingen dem Minister allerdings zu weit. Nun entschied das Oberlandesgericht Hamburg, dass die Berichterstattung über Spahns Villa zulässig ist.

Gesundheitsminister kauft Luxusobjekt während Pandemie

Vorliegend ging es um Offenbarungen über ein im Sommer 2020 erstandenes teures Anwesen in einer sehr guten Lage in Berlin-Dahlem. Dabei wurde der Preis von über vier Millionen Euro explizit in den Medien genannt. Besonders hervorgehoben wurde der Kontrast zwischen der leidenden Bevölkerung und dem Politiker. Während auf der einen Seite viele Teile der Bevölkerung, wegen der einschränkenden Maßnahmen, ihre Jobs verloren und Existenzängste hatten, gönnte sich der Gesundheitsminister, der die Auswirkungen der Pandemie eigentlich detailgetreu kennt, eine Luxusvilla. Außerdem berichtete die Presse darüber, dass die Finanzierung über die Sparkasse im West-Münsterland erfolgte. Der Mann saß dort im Verwaltungsrat von 2009-2015. Daher gab es Spekulationen, ob für ihn besondere Konditionen galten. Spahn wehrte sich gerichtlich gegen die medialen Äußerungen und bekam vom Landgericht Hamburg zunächst Recht. Es bestätigte, dass veröffentlichte Angaben aus dem Grundbuchamt und die Nennung des Kaufpreises zu weit gingen.

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Repräsentanten des Staates müssen Blick in Vermögensverhältnisse hinnehmen

Das OLG Hamburg sah das allerdings anders. Wegen seiner großen Bekanntheit, müsse er es hinnehmen, dass über ihn besonders ausführlich berichtet wird. Dazu gehöre auch ein kritischer Blick in die Vermögensverhältnisse und vorgenommene größere Ausgaben. Es handele sich um eine besonders teure Immobilie, die Anlass zu Diskussionen über die Marktverhältnisse in der Immobilienbranche gäbe. Als Repräsentant des Staates müsse er sich eine kritische Auseinandersetzung über seine Vermögensverhältnisse gefallen lassen. Um sich eine politische Meinung bilden zu können, ist es eben auch wichtig, wie gewählte Führungspersonen ihren Lebensunterhalt bestreiten und finanziell aufgestellt sind. Die Berichterstattung sei danach zulässig. Der Gesundheitsminister musste die Kosten des Rechtsstreits tragen.

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