Rechtsnews 11.04.2016 Theresa Smit

Beleidigung als Plumpsklo: Keine Zulassung für Rechtsanwältin

Kann einer angehenden Rechtsanwältin die Zulassung versagt werden, weil sie ihren ehemaligen Ausbilder und eine Staatsanwältin beschimpft hat? Die Rechtsanwaltskammer Köln hat sich mit dem Fall der jungen Frau beschäftigt.

Welche Strafe gibt es für die Beleidigung eines Staatsanwalts?

Die ehemalige Jura-Studentin hatte drei Monate lang bei einem Staatsanwalt die Ausarbeitung von Anklageschriften gelernt und dafür die Note befriedigend erhalten. Diese Bewertung empfand sie offenbar als unangemessen, sodass sie ihren ehemaligen Vorgesetzten mit einer bösen E-Mail bedachte. Die Beschimpfung als „provinzieller Staatsanwalt“ gehörte dabei noch zu den freundlicheren Teilen der Nachricht, innerhalb derer der Staatsanwalt auch mit einem „Plumpsklo“ verglichen wurde. Der Mann reagierte mit einem Strafantrag wegen Beleidigung. Die zuständige Oberstaatsanwältin stellte das Verfahren entgegen des Wunsches der Referendarin nicht ein und erhielt ebenfalls einige beleidigende Worte per E-Mail. Auch immündlichen Verfahren zeigte die Angeklagte wenig Einsicht und verweigerte eine Entschuldigung. Somit verurteilte sie das Amtsgericht Köln zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.800 € in 60 Tagessätzen. Die Revision und Berufung der Referendarin zeigten keinen Erfolg.

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Wann darf die Zulassung als Rechtsanwalt verweigert werden?

Die Verurteilte setzte ihr Studium fort und schloss schließlich das Zweite Staatsexamen erfolgreich ab. Als sie ihre Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Köln beantragte, wurde diese jedoch verweigert. Aufgrund der unangemessenen Beleidigungen waren sich die Zuständigen unsicher, ob die junge Frau den Aufgaben eines Rechtsanwalts gewachsen sei, der die Rechtsordnung vertreten soll und der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet ist. Auch ihre Rechtsansichten sprächen gegen eine Zulassung, da sie Beleidigungen für verfassungswidrig und Fahren ohne Fahrerlaubnis für ein Kavaliersdelikt halte. Die Frau reagierte mit einer Klage vor dem Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen und wurde dort ebenfalls abgewiesen.

Wann besteht Unwürdigkeit bei einem Rechtsanwalt?

Der Fall ist besonders brisant, da jeder Absolvent des Zweiten Staatsexamens einen Anspruch darauf hat, auch als Rechtsanwalt zugelassen zu werden. Dabei werden weder die politische Einstellung noch die gesellschaftlichen Umgangsformen berücksichtigt, da diese jedem Bewerber im Rahmen der Meinungsfreiheit zustehen. Auch Vorstrafen stellen kein Hindernis dar. Der einzige Grund, aus dem einem Rechtsanwalt die Zulassung verweigert oder entzogen werden kann, ist die sogenannte Unwürdigkeit. Das ist der Fall, wenn ein Fehlverhalten eng mit dem Beruf zusammenhängt, also etwa bei der Veruntreuung von Mandantengeldern. Bei dem Entzug der Zulassung muss der Anwalt meist 15 bis 20 Jahre warten, bevor er wieder tätig werden darf. Obwohl die Beleidigungen der Frau zu den geringeren Vergehen gehören und nicht im Führungszeugnis aufgelistet werden, können sie dennoch auf eine mangelnde Achtung ihrer Mitmenschen und ein unbeherrschtes Wesen hinweisen. Aus diesem Grund kann sich die Abgewiesene erst wieder fünf Jahre nach der Rechtsgültigkeit des Urteils erneut für die Zulassung bewerben. Dann wollen die Richter ihre Eignung erneut überprüfen. Doch der Fall scheint noch nicht abgeschlossen zu sein, die Verurteilte hat bereits einen Antrag auf Berufung gestellt.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/jura-studentin-beleidigt-staatsanwalt-14155798-p2.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

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