Rechtsnews 02.04.2008 kduda

Bayerischer Gesetzentwurf zu Online-Durchsuchungen überarbeitet

Das Bundesverfassungsgericht hat am 27.02.2008 ein Grundsatzurteil zu Online-Durchsuchungen gefällt und dafür hohe Hürden aufgestellt. (rechtsanwalt.com berichtete). Ohne das Urteil des BVerfG abzuwarten, hatte man in Bayern bereits das Verfassungsschutzgesetz als Rechtsgrundlage für die Online-Datenerhebung entworfen. Dieser heftig umstrittene Gesetzesentwurf ist nun den Anforderung, die das Karlsruher Urteil stellt angepasst worden. Nachbesserungsbedarf gab es lediglich in zwei Punkten. Statt einer unabhängigen Kommission des bayerischen Landtags müsse nun ein Richter das heimliche Ausspähen von Computern genehmigen. Darüberhinaus sei der Strafkatalog bei denen die Maßnahme zum Einsatz kommen darf gegenüber dem bisherigen Entwurf eingeschränkt worden. Damit habe der bisherige Gesetzentwurf in seiner Version von Mitte Februar weitestgehend den Anforderungen des BVerfG entsprochen, äußerte sich Innenminister Joachim Hermann (CSU). Der Minister verteidigte die geplante Online-Durchsuchung. Es gehe “darum, Anschläge und sonstige schwere Straftaten aufzuklären. Dabei reicht ein vager Verdacht nicht aus”, sagte Hermann. Es müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch so im Gesetz verankert. Die Befürchtungen, das Anwalts-, Arzt-, Beicht- oder Pressegeheimnis könnten verletzt werden entbehren laut Hermann jeder Grundlage, solange die Betroffenen nicht gerade selbst Sprengsätze zusammenbasteln. Weiterhin argumentierte der Minister müssten die Sicherheitsbehörden mit der technischen Entwicklung Schritt halten, da gerade der islamistische Terrorismus sich insbesondere auf das Internet stütze. Dem müssten wirksame Maßnahmen entgegengesetzt werden. Quellen und Links

  • fr-online.de “Bayern entschärft Gesetz”
  • weiter Informationen zur Online-Durchsuchung auf rechtsanwalt.com

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