Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 27.09.2012 Manuela Frank

Gehören Bauzeitzinsen mit in die Herstellungskosten?

Wenn während der Herstellungsphase Bauzeitzinsen nicht als Werbungskosten abgezogen werden können, so dürfen sie bei den Herstellungskosten berücksichtigt werden, falls das errichtete Haus vermietet wird. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Finanzierungsausgaben sind keine vorab entstandenen Werbungskosten

Im konkreten Fall ging es um einen Steuerpflichtigen, der ein Mehrfamilienhaus erbaute, welches er anfangs zum Verkauf anbieten wollte, sich allerdings kurze Zeit später umentschied und es nach der Fertigstellung vermieten wollte. Während der Phase des planmäßigen Verkaufs, stellten die Finanzierungsausgaben in der Bauphase keine vorab aufkommenden Werbungskosten dar.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Gehören Bauzeitzinsen mit in die Herstellungskosten? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Bauzeitzinsen dürfen in die AfA-Bemessungsgrundlage miteinbezogen werden

Allerdings hat der BFH nun entschieden, dass sie in die Herstellungskosten miteinbezogen werden können, denn § 255 Abs. 3 Satz 2 des Handelsgesetzbuches gestattet den Ansatz von Bauzeitzinsen. Die Bauzeitzinsen dürfen in die AfA-Bemessungsgrundlage miteinbezogen werden, unabhängig davon, welchen Zweck der Steuerpflichtige während der Herstellungsphase verfolgte, falls er das Haus zur Vermietung anbietet. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 11. Juli 2012

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive