Rechtsnews 17.09.2015 Christian Schebitz

Bankvollmacht – Ja oder Nein

In einigen Fällen wie einer Krankheit oder einer Verletzung
ist es unumgänglich, einer anderen Person die Verantwortung über die eigenen
Bankgeschäfte zu übertragen. Das ist etwa im Rahmen einer Bank- oder Kontovollmacht
möglich. Da sich das Verhalten des Vertreters gerade bei körperlichen
Einschränkungen jedoch nicht immer beeinflussen lässt, sollte man vor der
Erteilung einer Vollmacht die einzelnen Vor- und Nachteile sorgfältig
gegeneinander abwägen.

Erteilen einer Bankvollmacht

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Bankvollmacht – Ja oder Nein erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Das Bankkonto einer Person unterliegt im Regelfall nur ihrem
Zugriff. Eine Ausnahme liegt nur vor, wenn der Kontoinhaber noch nicht
volljährig ist oder betreut wird. In einem solchen Fall dürfen auch die Eltern
oder der Betreuer über das Konto verfügen.

Eine Vollmacht kann nach § 167 des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB)
durch eine formlose Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt
werden. Die meisten Banken stellen jedoch ein Formular zur Verfügung, um
inhaltliche Unstimmigkeiten zu vermeiden. Zusätzlich wird zur Vermeidung von
Geldwäsche eine Legitimationsprüfung des Bevollmächtigten durchgeführt. Aus
diesem Grund kann in der Regel auch jeder Bankkunde nur zwei Vollmachten
erlassen, die in Zusammenhang mit dem Bankkonto stehen müssen.

Welche Vorteile hat eine Bankvollmacht?

Zu den Vorteilen einer Bankvollmacht gehört, dass die
Vollmacht den Begünstigten zur Verwaltung des Kontos befähigt. So darf er etwa
Überweisungen vornehmen und Kontoabrechnungen einsehen, aber auch Konten für
Anlagen und Depots eröffnen und über Kredite verfügen. Auf der anderen Seite
ist der Bevollmächtigte nicht in der Lage, das Konto umschreiben zu lassen oder
zu kündigen. Außerdem darf er keine Verfügungen erlassen, die über den
Kontenbereich hinausgehen. Dazu gehören etwa der Abschluss und die Änderung von
Kreditverträgen und Sicherheiten. Außerdem dürfen keine Kündigungen für Kredite
angenommen und keine Untervollmachten oder Freistellungsaufträge erteilt
werden. Im Einzelfall kann der Kontoinhaber jedoch gesondert über einzelne
Berechtigungen des Bevollmächtigten entscheiden.

Positiv ist ebenfalls, dass zwischen der transmortalen, der prämortalen
und der postmortalen Bankvollmacht unterschieden werden kann. Bei der
transmortalen Vollmacht bleibt diese über den Tod des Kontoinhabers hinaus
erhalten. Sie ermöglicht den Hinterbliebenen den Zugriff auf die Konten, etwa,
um die Beerdigung zu finanzieren. Gehört der Bevollmächtigte jedoch nicht zu
den Erben, können diese die Bevollmächtigung im Nachhinein widerrufen. Die
prämortale Bankvollmacht erlischt hingegen mit dem Tod des Kontoinhabers. Aus
diesem Grund ist die Bank verpflichtet, bei jeder Verfügung des
Bevollmächtigten zu überprüfen, ob der Inhaber noch am Leben ist. Im Gegensatz
dazu wird eine postmortale Vollmacht erst gültig, wenn der Kontoinhaber
verstirbt. Diese Bankvollmacht kann etwa der Verwaltung des Nachlasses oder zur
Versorgung eines Ehepartners oder der Kinder dienen.

Welche Nachteile gibt es bei einer Bankvollmacht?

Zu den Nachteilen einer Bankvollmacht gehört in erster Linie die Möglichkeit
des Missbrauchs. So kann der Bevollmächtigte etwa das Konto in einem gewissen
Rahmen zu überziehen und Wertpapiere kaufen und verkaufen. Außerdem ist er
berechtigt, die Herausgabe der Belege für die Erträge aus Wertpapieren zu
verlangen, um das Konto ordnungsgemäß verwalten zu können. Bei einer
entsprechenden Berechtigung des Kontoinhabers darf der Bevollmächtigte auch
Börsengeschäfte vornehmen. Außerdem ist er nicht dazu verpflichtet, seine
Rechnungen gegenüber dem Kontoinhaber offenzulegen, da man von einem
Vertrauensverhältnis ausgeht. Diese Regelung gilt nicht, wenn der
Bevollmächtigte als Pfleger oder Betreuer beruflich bestellt wurde.

Dem Bevollmächtigten bietet sich ein gewisses kriminelles
Potenzial für sogenannte Ichsichgeschäfte wie Unterschlagungen,
unrechtmäßige Schenkungen oder Überweisungen an sich selbst. Bei einer
Aufdeckung seiner Taten werden die Geschäfte ungültig und der Täter nach § 246 des
Strafgesetzbuches (StGB) mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer
Haftstrafe belangt.

Nachteile ergeben sich außerdem bei der transmortalen
Vollmacht, wenn der Bevollmächtigte nicht zu den Erben gehört. In diesem Fall
sind diese berechtigt, die Vollmacht zu widerrufen. Ist das nicht der Fall,
tritt der Bevollmächtigte in die Vertrauensposition ein, die der verstorbene
Kontoinhaber innehatte. Zusätzlich trägt der Bevollmächtigte die Beweislast,
wenn unerlaubterweise Geld abgehoben wurde.

Kann eine Bankvollmacht über den Tod hinaus bestehen?

Eine Bankvollmacht kann jederzeit beendet werden, etwa, wenn
dem Bevollmächtigten kein Vertrauen mehr entgegen gebracht wird. Zu diesem
Zweck muss nur ein Widerruf ohne eine Angabe von Gründen bei der Bank
eingereicht werden. Dabei sollte jedoch darauf geachtet werden, im Anschluss
alle Passwörter zu ändern und verteilte Bankkarten zurückzufordern. Je nach Art
der Bankvollmacht erlischt die Vollmacht im Fall der Geschäftsunfähigkeit des
Bevollmächtigten, eines Insolvenzverfahrens oder dem Tod des Kontoinhabers auch
ohne einen gesonderten Widerruf.

Mögliche Alternativen zur Bankvollmacht

Wem eine Bankvollmacht unpassend erscheint, kann für seinen
Begünstigten auch ein spezielles Konto anlegen oder eine Generalvollmacht oder
Vorsorgevollmacht ausstellen. Bei einer Generalvollmacht wird die Vertretung
für sämtliche Rechtsgeschäfte übertragen, während eine Vorsorgevollmacht nur in
Notsituationen befähigt, eine oder alle Aufgabe für den Vollmachtgeber zu
übernehmen. Das ist etwa der Fall, wenn dieser aufgrund einer Krankheit nicht
mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen.

Alles in allem bietet die Bankvollmacht eine gute Möglichkeit,
seinen Erben bereits im Voraus einen Teil der Kontenverwaltung zu übertragen
oder deren finanzielle Sicherheit zu gewährleisten. Dennoch existieren auch
Risiken, die davon abhängen, wie vertrauenswürdig der Bevollmächtigte ist und
wie viele Aufgaben ihm übertragen werden. Im Einzelfall ist es jedoch auf jeden Fall
ratsam, sich von einem kompetenten Rechtsanwalt für Bankrecht &
Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

Quellen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__167.html

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html

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