Rechtsnews 27.04.2012 Manuela Frank

Bald steuerrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren?

Auch wenn homosexuelle Paare in der heutigen Gesellschaft weitestgehend akzeptiert werden, genießen sie in manchen Bereichen immer noch nicht die gleichen Rechte wie heterosexuelle Eheleute. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Steuern. Doch nun können Schwule und Lesben darauf hoffen, bald auch die Steuerprivilegien von Ehepartnern zu erhalten.

Vorübergehendes Recht auf Ehegattensplitting

Anträge auf ein Ehegattensplitting von homosexuellen Paaren, die sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, dürfen nicht sofort abgelehnt werden. Dieser einstweilige Rechtsschutz gelte allerdings nur bis das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung gefällt hat. Das Ehegattensplitting bewirkt, dass die Steuerlast von Ehepaaren gesenkt wird. Das Einkommen beider Partner wird addiert und dann zu gleichen Teilen auf Frau und Mann verteilt.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Bald steuerrechtliche Gleichstellung von homosexuellen Paaren? erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Differenzierung in Einkommensteuer könnte verfassungswidrig sein

Einige Finanzgerichte haben geurteilt, dass ein homosexuelles Pärchen vom Ehegattensplitting Gebrauch machen darf, zumindest solange das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch nicht feststeht. Weiterhin wurde dabei angeführt, dass die Differenzierung zwischen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und einer Ehe bei der Einkommensteuer gegen die Verfassung verstoßen könnte. Nun muss also abgewartet werden, ob sich der vorläufige Rechtsschutz von Bund und Länder in ein für homosexuelle Paare positives Urteil wandeln wird.

  • Quelle: dpa

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive