Gelten deutsche Preisvorschriften generell auch, wenn verschreibungspflichtige Medikamente von einer Versandapotheke, welche sich in einem anderen Mitgliedsland der Europäischen Union befindet, an Konsumenten in Deutschland überreicht werden? Darüber musste der Bundesgerichtshof entscheiden.
Internet-Versandapotheke setzt Bonussystem ein
Konkret ging es um eine beklagte Apotheke aus den Niederlanden, die im Internet Arzneimittel für die Menschen in Deutschland anbot und dabei die Kunden mit einem Bonussystem lockte. Hierbei sollte der Käufer, sobald er verschreibungspflichtige Arzneimittel auf Kassenrezept kauft, einen Bonus erhalten in Höhe von 3% des Warenwertes, was einem Betrag von mindestens 2,50 € und höchstens 15,00 € pro Packung entspricht. Dabei sollte der Bonus direkt mit der Rechnungssumme oder aber mit der Rechnung der zukünftigen Bestellung verrechnet werden. Geklagt hatte die Betreiberin einer Apotheke im Inland, da sie in dieser Art des Internet-Versandhandels einen Verstoß gegen die Preisbindungsvorschriften sah. Aus diesem Grund forderte sie Unterlassung.
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Versandapotheken unterliegen deutschem Arzneimittelpreisrecht
Der Bundesgerichtshof hat nun endgültig entschieden, dass die Regelungen des Arzneimittelgesetzes eine hinreichende Ermächtigungsgrundlage darstellen, Versandapotheken im Ausland, die rezeptpflichtige Medikamente im Inland an Konsumenten abgeben, unter das deutsche Arzneimittelpreisrecht zu stellen. Dabei verwies der BGH auf § 78 Abs. 1 und 2 AMG. Quelle:
- Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22. August 2012; AZ: GmS-OGB 1/10