Wie finde ich eine zuverlässige und preiswerte Rechtsschutzversicherung?

Rechtsnews 01.11.2012 Manuela Frank

Aufwendungen für Schiffsreise nicht abziehbar

Können Kosten für die Reise und die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen für die Bewirtung abgezogen werden, wenn eine Firma seine Geschäftspartner zu einer gemeinsamen Schifffahrt einlädt? Der Bundesfinanzhof verneinte dies.

Firma will Aufwendungen für Reise als Betriebskosten abziehen

Kläger ist eine mittelständische Firma, die während der Kieler Woche an einer Regatta-Begleitfahrt sowohl zusammen mit Geschäftspartnern als auch mit eigenen Mitarbeitern teilgenommen hatte. Zu diesem Zweck fuhren sie mit einem historischen Segelschiff, auf dem auch für die Bewirtung gesorgt wurde. Die Firma wollte die Aufwendungen für den Ausflug als Betriebsausgaben abziehen, so wie sie das üblicherweise auch zum Beispiel bei dem Gebrauch von VIP-Logen bei stationären Sportlokalitäten mache. Segelsport könne man sich nämlich nur von einem Schiff aus anschauen, und keinesfalls stationär.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Aufwendungen für Schiffsreise nicht abziehbar erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

BFH lehnt Antrag ab

Der BFH sah dies allerdings anders, denn das Einkommensteuergesetz schließe einen Abzug bei derartigen Reisen aus, da dadurch “Kosten einer unangemessenen Repräsentation” entstünden, die man keinesfalls auf die Allgemeinheit abwälzen könne. Ein Abzug der Aufwendungen könne nur dann stattfinden, wenn man einen Zusammenhang mit der Firmenrepräsentation oder der Unterhaltung der geschäftlichen Partner ausschließen kann. Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 12. September 2012

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Bernhard Müller - rechtsanwalt.com
Bernhard Müller ist Rechtsanwalt für Strafrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Bernhard Müller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive