Rechtsnews 21.10.2016 Lisa Santos

Steht „Die PARTEI“ vor dem Aus?

Eine halbe Million Euro soll „Die PARTEI“, die überwiegend als Spaßpartei angesehen wird, an die Bundestagsverwaltung zahlen – und steht damit kurz vor der Pleite. Gründer und Satiriker Martin Sonneborn will nun gegen die Verantwortlichen vorgehen. 
Für „Die PARTEI“ sieht es derzeit schlecht aus. Die Bundestagsverwaltung hat die Spaßpartei aufgefordert, unrechtmäßig bezogene Parteizuschüsse in Höhe von 72.000 Euro zurückzuerstatten und darüber hinaus noch 384.000 Euro Strafe zu zahlen. Grund dafür ist eine skurrile Aktion, bei der Bargeld für Geld verkauft wurde und das zum Teil auch noch mit Verlust. „Die PARTEI“, die für ihre provokanten Aktionen bekannt ist, wollte damit auf eine Lücke im Parteifinanzierungsgesetz aufmerksam machen, von dem auch die AfD bereits profitiert hat. Doch dieser Schuss könnte nun nach hinten losgegangen sein.

Was ist die Gesetzeslücke der Parteifinanzierung?

Bislang war der Zuschuss, den eine Partei vom Staat erhält, abhängig von dem Umsatz, den die Partei jährlich macht, während der tatsächliche Gewinn nicht mit einberechnet wurde. Daher erhielt „Die PARTEI“ auf Grundlage ihres Rechenschaftsberichts 2014 Zuschüsse von der Bundestagsverwaltung, obwohl für sie durch die Bargeld-Aktion eigentlich Verluste entstanden waren. Im Januar 2016 wurde das Gesetz jedoch geändert. Seitdem ist ausschließlich der Gewinn entscheidend für die Höhe der staatlichen Bezuschussung. Der Bundestag erklärte die in der Vergangenheit getätigten Zahlungen an „Die PARTEI“ nun für ungerechtfertigt und forderte zudem die Zahlung einer Strafe für die nicht wahrheitsgemäßen Angaben im Rechenschaftsbericht. Martin Sonneborn, der Gründer der Satire-Partei, gab an, sich von den Forderungen der Bundestagsverwaltung nicht einschüchtern zu lassen und nun durch alle Instanzen zu ziehen.
Quelle: http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/die-partei-martin-sonneborn-zuschuesse-rueckzahlung-bundestagsverwaltung-parteien-finanzierung/

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