Rechtsnews 16.08.2020 Emil Kahlmann

Prozessfinanzierung – so funktioniert sie!

Gerichtsprozesse können den streitenden Parteien viele Nerven und Geduld kosten. Aber auch finanziell kann ein Rechtsstreit den Rechtssuchenden einiges abverlangen. Um teure Prozesse abzumildern, gibt es die Prozessfinanzierung. Worum es sich dabei handelt und was es zu beachten gilt, lesen Sie hier:

So funktioniert Prozessfinanzierung

Die Prozessfinanzierung ist eine Finanzdienstleistung, die zur Finanzierung von Prozesskosten dient. Die Dienstleistung kann in der Regel erst ab einem bestimmten Mindeststreitwert  in Anspruch genommen werden und garantiert dem Dienstleistungsnehmer die Übernahme aller Prozesskosten durch den Dienstleister. Als Gegenleistung erhält der Dienstleister im Falle des Erfolges des finanziell abgesicherten Rechtsstreits als Provision einen Teil des gerichtlich erstrittenen Betrages vom Dienstleistungsnehmer. Nicht zu verwechseln ist die Prozessfinanzierung mit der sogenannten Prozesskostenhilfe, die eine öffentliche Hilfestellung für einkommensschwache Personen darstellt. Lesen Sie im folgenden Artikel, was sie bei der Prozessfinanzierung beachten sollten!

Voraussetzungen für die Prozessfinanzierung

Viele Unternehmen, vor allem Größere, übernehmen die Finanzierung von Prozesskosten erst dann, wenn der Streitwert eines Rechtsstreits eine bestimmte Größe erreicht. Manche Prozessfinanzierer übernehmen daher erst ab einem Streitwert von 50.000 € die Prozesskosten. Andere Anbieter übernehmen sogar erst ab einem Streitwert von 100.000 €, manche auch erst ab einem Streitwert von 500.000 €.

Provision für den Prozesskostenfinanzierer

Einige wenige Anbieter verzichten auf eine Mindestgrenze beim Streitwert. Wer über eine Prozessfinanzierung nachdenkt, sollte hierbei also genau auswählen. Für die Finanzierung der Prozesskosten verlangen die Unternehmen eine Beteiligung an der vor Gericht erstrittenen Summe. Wie hoch die Beteiligung ist, hängt von den Bedingungen ab, die die Prozessfinanzierer anbieten. Während manche Anbieter zwischen 10 % und 25 % vom Erlös verlangen, bieten andere Finanzierer eine feste Staffelung an. Diese Staffelung sieht  beispielsweise bei geringeren Erlösen höhere Beteiligungsquoten (zum Teil bis zu 50 %) und bei höheren Erlösen geringere Beteiligungsquoten vor.

Nur erfolgversprechende Prozesse

Eine weitere Voraussetzung, die erfüllt sein muss, damit der Prozesskostenfinanzierer eine Prozessfinanzierung übernimmt, ist die Aussicht auf Erfolg im konkreten Rechtsstreit. Jeder Antrag auf Übernahme der Prozesskosten wird daher von den Anbietern der Prozessfinanzierung zunächst ausführlich überprüft. Kommt der Anbieter im Rahmen seiner Prüfung zu dem Ergebnis, dass keine ausreichend hohen Erfolgsaussichten bestehen, wird er den Antrag auf Übernahme der Prozesskosten ablehnen, da eine juristische Niederlage für ihn zwar Kosten, aber keine Gewinnmöglichkeiten bringt.

Rechtsanwalt zur Prozessfinanzierung hinzuziehen

Viele Anbieter von Prozessfinanzierungen verlangen für die Prüfung eines Falles so umfangreiche Unterlagen wie möglich. Im besten Fall eingereicht durch den vom Antragsteller beauftragten Rechtsanwalt. Sprechen Sie daher von vornherein mit ihrem Anwalt über eine mögliche Prozessfinanzierung – er wird ihnen weiterhelfen. Finden Sie jetzt den passenden Rechtsanwalt in ihrer Nähe auf rechtsanwalt.com oder nutzen sie die Angebote der telefonischen Rechtsberatung und der schriftlichen Rechtsberatung, um Kontakt zum Rechtsanwalt aufzunehmen! Weitere Informationen erhalten Sie auch in unserem Ratgeber zum Thema Prozesskostenfinanzierung auf rechtsanwalt.com!

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