Rechtsnews 10.11.2015 Theresa Smit

Anwälte gehen gegen Vorratsdatenspeicherung vor

Bundesrat und
Bundestag haben einem neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Aus
diesem Grund wird die Debatte von neuem angeheizt und sorgt für Kritik in der
Bevölkerung und der Opposition. Nun gehen jedoch auch einige Anwälte gezielt
gegen die Speicherung ihrer Telefonate vor, die ihrer Meinung nach gegen die
Einhaltung des Berufsgeheimnisses verstoßen.

Hintergrund der Vorratsdatenspeicherung

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Anwälte gehen gegen Vorratsdatenspeicherung vor erhalten

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Im Rahmen der
Vorratsdatenspeicherung sollen persönliche Daten der Nutzer von Telekommunikationsmedien
wie Telefonen oder dem Internet gespeichert werden. Die Daten sollen bei allen
Bürgern erhoben, jedoch nur im Fall eines Verdachts auf Straftaten auch
wirklich genutzt werden dürfen. Der erste Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung
wurde im Jahr 2007 vorgelegt, aufgrund zahlreicher Klagen und
Verfassungsbeschwerden jedoch vom Bundesverfassungsgericht überprüft und
schließlich für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht gab an, das Gesetz
verstoße gegen Art. 10 des Grundgesetzes (GG), in dessen Rahmen das Brief-,
Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt wird. Auch eine ähnlich formulierte
EU-Richtlinie wurde vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen.

Was wird bei der Vorratsdatenspeicherung gespeichert?

Das neue Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung ist eine abgeschwächte Form des ursprünglichen Entwurfs.
So sollen Standortdaten nur noch für vier Wochen und Telefonverbindungen sowie
Rufnummern für zehn Wochen gespeichert werden. Eine der wenigen Ausnahmen von
der Speicherung stellen Nummern der telefonischen Seelsorge dar. Berufsgruppen,
für die das Berufsgeheimnis gilt, sind hingegen nicht von der Speicherung
ausgenommen, ihre Daten dürfen jedoch offiziell nicht abgerufen werden. Die im
Rahmen der Vorratsdatenspeicherung abgerufenen Daten sollen nur im Fall von
schweren Straftaten wie etwa Vergewaltigung, Mord oder Totschlag durch Richter
genehmigt werden können. Die betroffenen Personen sollen über den Abruf ihrer
Daten informiert werden.

Anwälte, Journalisten und Unternehmen kritisieren Vorratsdatenspeicherung

Insbesondere
Berufsgruppen wie Anwälte, Ärzte, Journalisten und Seelsorger, deren Gespräche
unter die Schweigepflicht oder das Berufsgeheimnis fallen, äußern Kritik an dem
geplanten Vorgehen. Zwei Rechtsanwälte einer Berliner Kanzlei haben bereits
eine einstweilige Anordnung bei dem Bundesverfassungsgericht beantragt und
planen eine Verfassungsbeschwerde. Auch die Telekommunikationsunternehmen
kritisieren das neue Gesetz, da dieses mit einem enormen finanziellen Aufwand
einhergeht. So müssen die Unternehmen die Daten nicht nur auf Servern in
Deutschland speichern, sondern auch im Rahmen der festgelegten Fristen löschen.
Geschieht das nicht, wird ein Bußgeld fällig. Außerdem wird kritisiert, dass
der Nutzen der Vorratsdaten nur sehr gering ausfalle. So würde der Großteil der
Kriminellen ohnehin nur fremde Mobiltelefone, öffentliche Telefone oder
Internetcafés nutzen, sodass es keinerlei personenbezogene Daten gäbe. Außerdem
würde durch die Speicherung die Arbeit von Journalisten erschwert werden, da
sie ihren Informanten keine Anonymität mehr zusichern könnten.

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