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Rechtsnews 12.10.2011 Simon Wolpert

Al-Qaeda wirbt im Internet

Ein 38-jähriger in Deutschland lebender Iraker wurde vom Oberlandesgericht Celle zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Sachverhalt Der Angeklagte verbreitete zwischen 2005 und 2006 durch einen Chatroom, Reden der Radelsführer Al Qaedas. Die Führer Bin Laden, Al Zawahriri und Al Zarqawi riefen in diesen Reden zur Teilnahme am Djihad auf. Auch wurden in den Reden durch Al Qaeda begangene terrorristische Anschläge gerechtfertigt. Das Oberlandesgericht nahm an, dass durch diese Reden neue Mitglieder für die Vereinigung gewonnen werden sollten. Gerichtliche Entscheidung Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verwarf die Revision des Angeklagten. Das Urteil ist folglich rechtskräftig. Der Angeklagte wird wegen Werbens um Mitglieder ausländischer terroristischer Organisationen verurteilt.   Quelle:

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshof vom 04.12.2008, Nr. 222/2008, Az.: 3 StR 444/08

 

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