Rechtsnews 12.08.2021 Christian Schebitz

Ärger um den Weg zur Damentoilette

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt in § 87, dass dem Betriebsrat eines Unternehmens in Fragen, die die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb betreffen, ein Mitspracherecht zusteht. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hatte 2014 zu entscheiden, wie der Ärger um den Weg zur Damentoilette zu entscheiden ist. Dazu gehörte auch die Beurteilung, ob ein solcher Fall und damit auch ein Mitspracherecht des Betriebsrates gegeben ist, wenn sich durch Baumaßnahmen der Weg zwischen der Damentoilette und dem Büro des Betriebsrats verändert.

Folgender Sachverhalt lag zugrunde: Ein Frachtunternehmen, welches am Flughafen in Frankfurt am Main ansässig ist, plante eine Baumaßnahme im Betrieb durchzuführen. Weil während der Bauarbeiten die Eingangstür zum Betriebsratsbüro versetzt werden sollte, war abzusehen, dass sich während der Baumaßnahme der Weg zwischen dem Büro des Betriebsrates und der Damentoilette um einige Meter und schließlich um mehr als 200 Meter verlängern würde. Der Betriebsrat- dem unter anderem ein weibliches Ersatzmitglied angehört- sah hierin eine unzumutbare Einschränkung der Arbeit seines weiblichen Mitglieds und machte zudem geltend, dass ihm in Sachen der Baumaßnahme ein Mitspracherecht zugestehen würde.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Ärger um den Weg zur Damentoilette erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Sind 200 Meter zur Damentoilette unzumutbar?

Nachdem das Arbeitsgericht Frankfurt am Main einen Antrag des Betriebsrates auf einstweilige Verfügung gegen die Baumaßnahme abgewiesen hatte, legte der Rat Beschwerde ein und der Fall kam vor das Landesarbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht urteilte jedoch, dass durch die geringfügige Verlängerung des Weges zwischen Betriebsratsbüro und Damentoilette keine Behinderung der Arbeit des Betriebsrates im Sinne des § 78 BetrVG entstanden sei. Diese Norm regelt, dass die Mitglieder des Betriebsrats in ihrer Arbeit nicht gestört oder behindert werden dürfen.

Auch mit Hinblick auf das vom Betriebsrat verlangte Mitspracherecht nach § 87 BetrVG wurde das Ansinnen des Betriebsrates negativ beschieden: Der Arbeitgeber habe nämlich mit der Verlängerung des Weges- deren Ursache die Durchführung von Baumaßnahmen sind- zwischen Betriebsratsbüro und Damentoilette keine Verhaltensregeln aufgestellt. Daher gebe es nichts, worüber der Rat mitreden könne.

Kostenlose Erstberatung rund um Ihre Kündigung

Wir haben Ihnen eine Seite für die Anforderung einer kostenlosen, anwaltlichen Erstberatung für Ihre Kündigung erstellt. Klicken Sie einfach auf Kostenlose Erstberatung Kündigung. Am Ende der Seite können Sie Ihre Anfrage eingeben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Bezeichnung als „Ming-Vase“ führt zu Kündigung

Darf der Betriebsrat in Sachen facebook mitreden?

Quellen und Links:

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€
Steffan Schwerin ist Rechtsanwalt für Arbeitsrecht
und kann Sie persönlich beraten!
In Partnerschaft mit:
Steffan Schwerin - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline
* alle Preise inkl. 19% MwSt, ggf. zzgl. Telefongebühren auf eine deutsche Festnetznummer
29 €* 15 Min. Telefonat buchen
  • Antwort auf eine konkrete, kurze Fragestellung
  • Geld-Zurück Garantie
Meistgekauft 49 €* 30 Min. Telefonat buchen
  • Juristische Erläuterung des Problems & Handlungsempfehlung
  • Geld-Zurück Garantie
99 €* Schriftliche Rechtsberatung buchen
  • Rechtsverbindliche, schrifltiche Antwort eines Rechtsanwalts
  • Dokumentenupload
  • Eine Rückfrage inklusive