Rechtsnews 18.12.2015 Harald Ehni, MBA

Gesetzliche Änderungen ab 2016

Wie jedes Jahr gibt es auch 2016 wieder einige Neuerungen, die Ihnen das Leben mal leichter, mal schwerer machen. Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen zum neuen Jahr.

Gesetzliche Krankenversicherung wird teurer

Der durchschnittliche Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird ab dem Jahr 2016 voraussichtlich um 0,2 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent steigen.

Kostenlose Erst­einschätzung zu
Gesetzliche Änderungen ab 2016 erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Ab 2015 wurde der Beitragssatz auf 14,6 Prozent gesenkt und ein variabler Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent festgelegt, welcher nur vom Arbeitnehmer (bzw. dem Krankenkassenmitglied) zu zahlen ist. Dieser variable Zusatzbeitrag kann nun je nach Krankenkasse auf 1,1 Prozent steigen. Die derzeit größte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland (die Techniker Krankenkasse) wird ab 2016 einen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent erheben.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt ab 2016 auf 50.850 € Jahresentgelt. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze – auch Versicherungspflichtgrenze genannt – steigt ab 2016 auf 56.250 €. Wer als Arbeitnehmer diese Grenze im laufenden und voraussichtlich auch folgenden Jahr überschreitet, kann sich freiwillig (privat) versichern.

IBAN wird Pflicht, BLZ und Kontonummer sind damit endgültig abgeschafft

Verbraucher müssen ab dem 1. Februar 2016 für Inlandszahlungen im Rahmen des für Bankgeschäfte seit August 2014 geltenden einheitlichen Zahlungssystems für Europa (SEPA) ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN) verwenden. Die alte Bankleitzahl und Kontonummer kann dann nicht mehr benutzt werden.

Freistellungsaufträge ohne Steuer-Identifikationsnummer ungültig

Freistellungsaufträge ohne gültige Steuer-Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-IdNr.) verlieren ab dem 1. Januar 2016 ihre Gültigkeit. Sie sollten für vor 2011 erteilte Freistellungsaufträge überprüfen, ob Sie bereits Ihre Steuer-Identifikationsnummer an die konto- oder depotführende Bank weitergereicht haben.

Kindergeld nur noch gegen Steuer-IdNr.

Auch Bezieher von Kindergeld müssen der Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummern mitteilen, um weiterhin Leistungen zu erhalten. In den meisten Fällen liegt der Behörde diese schon vor. Sollte dies nicht der Fall sein, muss die Steuer-IdNr. spätestens im Laufe des Jahres nachgereicht werden.

Rentenerhöhung ist wahrscheinlich

Die Rente wird sich 2016 erhöhen, nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung und des Bundessozialministeriums könnte die Steigerung bei vier bis fünf Prozent liegen; endgültig steht dies erst im Frühjahr fest. Der Rentenversicherungsbericht 2014 sieht eine Anpassung um 4,51 Prozent im Jahr 2016 vor. Damit erwartet Rentner die umfassendste Rentenerhöhung seit über 20 Jahren. Auch 2017 und 2018 sollen die Beträge kontinuierlich weiter steigen.

Sozialhilfe (Grundsicherung) steigt, aber nur geringfügig

Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält ab Januar 2016 mehr Geld. Der Satz für Alleinstehende/Alleinerziehende steigt auf 404 Euro und damit um 5 Euro. Der Satz für Paare/Bedarfsgemeinschaften erhöht sich auf 364 Euro pro Person. Auch Kinder bekommen etwas mehr Geld, je nach Alter etwa 3 bis 4 Euro mehr.

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/09/2015-09-23-hoehere-grundsicherung-ab-2016.html

Wohngeld wird deutlich erhöht

Auch wenn Sie Wohngeld beziehen, haben Sie einen Grund zur Freude: Ab 2016 erhalten Sie deutlich höhere Leistungen. Damit vergehen nunmehr sieben Jahre seit der letzten Reform des Wohngeldgesetzes (WoGG) in 2009. Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt automatisch ab Januar 2016. Sie müssen also nicht extra einen Antrag auf Erhöhung stellen.

BAföG – auch Studenten können sich auf mehr Geld freuen

Ab Herbst 2016 bekommen Studierende mehr BAföG. Der Grundbedarf erhöht sich auf 399 Euro, der Regelbedarf inklusive Unterkunftsbedarf für Studierende mit eigener Unterkunft auf 649 Euro. Die Maximalförderung inklusive Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag beträgt dann 735 Euro.

http://www.studentenwerke.de/de/bafoeg2016

Düsseldorfer Tabelle wird angepasst

Die Unterhaltsleitlinie Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2016, welche voraussichtlich bis zum 31.12.2016 gültig ist, wurde im Dezember 2015 vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2016/Duesseldorfer-Tabelle-1-Januar-2016.pdf

Der Mindestunterhalt für Kinder – bei einem monatlichen Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen bis 1.500 Euro – steigt entsprechend der geltenden Altersstufen: Für Kinder bis zu fünf Jahren um sieben auf 335 Euro. Sechs- bis Elfjährige erhalten 384 Euro statt bisher 376 Euro. Zwölf- bis 17-Jährige haben einen Unterhaltsanspruch auf 450 Euro monatlich statt 440 Euro. Volljährige Kinder (die noch im Haushalt eines Elternteils wohnen) haben einen Anspruch auf nunmehr 516 Euro statt 504 Euro. Bei den höheren Einkommensgruppen (bis 5.100 Euro Nettoeinkommen) steigen die Unterhaltssätze entsprechend gestaffelt.

Auf den Bedarf des Kindes wird das Kindergeld angerechnet. Dieses beträgt ab dem 01.01.2016 für ein erstes und zweites Kind 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und für das vierte oder weitere Kinder 221 Euro. In der Regel wird bei minderjährigen Kindern das Kindergeld zur Hälfte auf den Unterhaltsbedarf angerechnet.

Der Bedarfssatz für (studierende) Kinder mit eigener Unterkunft steigt von 670 Euro auf 735 Euro.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Neue Gesetze ab September

Kindesunterhalt, BAföG und Co.: Neue Gesetze ab August

Neue Gesetzesvorschriften ab Anfang Juli 2015

Kostengünstige Rechtsberatung durch Fachanwälte

  • Verbindliche Auskunft vom Rechtsanwalt
  • Festpreis - garantiert
  • innerhalb von 24 Stunden

Beratung durch Anwalt am Telefon

Antwort auf konkrete Fragestellung.
Spezialisierter Anwalt ruft Sie zügig an.

Zur Auswahl der Anwaltshotline 15 min. zum Festpreis ab 29€