Rechtsnews 13.11.2015 Katharina Gärtner

Ab Januar gibt es Kindergeld nur gegen Steuer-ID

Ab 2016 gilt: Eltern, die Kindergeld erhalten wollen, müssen
bei der Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Die neue
Regelung ist eine zusätzliche Voraussetzung für den Bezug von Kindergeld und
soll doppelte Auszahlungen verhindern.

Steuer-ID wird für Kindergeld benötigt

Die gesetzliche Neuerung sieht vor, dass Elterngeldberechtigte
ab 1. Januar 2016 ihre eigene und die Steuer-ID ihrer Kinder schriftlich bei
der Bundesfinanzbehörde einreichen müssen, um eindeutig identifizierbar zu sein
und weiterhin Kindergeld zu bekommen. Tun sie dies nicht beziehungsweise nicht
rechtzeitig, können ihnen die Kindergeldzahlungen gestrichen werden.

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Ab Januar gibt es Kindergeld nur gegen Steuer-ID erhalten

Füllen Sie das nachfolgende Formular aus, wenn es sich um eine realistische Anfrage handelt können Sie damit rechnen, dass sich bald ein Anwalt bei Ihnen meldet.

Familien, die einen Neuantrag auf Kindergeld stellen, können
die Steuer-Identifikationsnummer gleich in ein dafür vorgesehenes Feld
eintragen. Eltern, denen Kindergeld schon zusteht, müssen die Daten im Laufe
des Jahres nachreichen. Dafür haben sie mehrere Monate Zeit. Kommen sie der
Aufforderung jedoch nicht rechtzeitig nach, droht ihnen, dass sie das gesamte
Kindergeld aus 2016 zurückzahlen müssen.

Wo findet man die Steuer-ID für den Kindergeldantrag?

Die Einführung der Steuer-ID erfolgte im Jahr 2008. Sie ist
personengebunden und ändert sich auch nicht durch einen Umzug oder eine Heirat.
Die Steuer-Identifikationsnummer befindet sich normalerweise auf dem
Einkommensteuerbescheid oder der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Auch
Neugeborene haben bereits eine solche Nummer. Personen, die die Nummer verlegt
haben, können sich diese vom Bundeszentralamt für Steuern erneut zuschicken
lassen.

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