Rechtsnews 08.08.2012 Julia Brunnengräber

860 Mio. Euro Zwangsgeld gegen Microsoft

Microsoft hat eine beherrschende Stellung auf dem Markt in seinem Bereich inne. Das stellte auch der EuGH fest. Diesmal wurde es Microsoft zum Verhängnis, diese Stellung gegenüber Wettbewerbern ausgenutzt zu haben. Der EuGH entschied, dass Microsoft aus diesem Grund eine Geldbuße zahlen muss.

Kommission: Wettbewerber haben keinen ausreichenden Zugang zu Informationen Microsofts

Es war die Kommission, die festgestellt hatte, dass Microsoft seine Stellung missbraucht hatte. Microsoft hatte sich geweigert, einigen Wettbewerbern Interoperabilitätsinformationen bereit zu stellen. Die Kommission forderte, dass Konkurrenten bestimmte Informationen nutzen können sollten, damit sie ihre Produkte entwickeln und vertreiben können. Die Bedingungen sollten der Kommission zufolge angemessen und nicht diskriminierend sein. Es geht dabei um Produkte auf dem Markt der Betriebssysteme für Arbeitsgruppenserver, die mit denen Microsofts konkurrieren.  Ein Überwachungsbeauftragter – unabhängig und von der Kommission vorgesehen – sollte Microsoft dabei unterstützen, Interoperabilitätsinformationen offen zu legen und das innerhalb einer bestimmten Frist. Innerhalb dieser Frist legte Mircosoft allerdings keine vollständige Fassung der geforderten Informationen vor und verlangte zudem eine Vergütung dafür, die die Kommission als unangemessen erachtete.

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EuGH spricht Kommission Recht zu

Der EuGH entschied, dass die Kommission im Recht sei und dass Microsoft ein Zwangsgeld in Höhe von 860 Millionen Euro zu zahlen hat. 

  • Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Juni 2012, Az.: T-167/08

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