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Wolfgang Müller-Lerch
Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Müller-Lerch ist Ihr Ansprechpartner etwa dann, wenn es um einen Grundstückskauf, eine Ehescheidung, die Nachlassverwaltung, den Arbeitsvertrag, einen Vertragsabschluss oder die Verteidigung in einem Strafverfahren geht.
Neben der Tätigkeit als Rechtsanwalt schätzt Herr Müller-Lerch die Gestaltungsmöglichkeiten in Notarsachen, wobei durch individuellen, sehr sorgfältigen Zuschnitt der Problemlösung auf die bestehende Probematik des Mandanten ein optimales Ergebnis erzielt wird. Sein geflügeltes Wort hierzu ist: “Als Rechtsanwalt klebt man zerbrochene Vasen zusammen – als Notar töpfert man welche!”.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht 0
- Immobilienrecht 0
- Verkehrsrecht 0
- Vertragsrecht 0
Vertragsrecht
Im Vertragsrecht steht der Rechtsanwalt zur Verfügung bei allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich aus einem Vertrag ergeben können, egal, ob er schon besteht oder erst geplant ist. Zudem ist Herr Müller-Lerch als Notar ein kompetenter und erfahrener Ansprechpartner bei Entwurf und Beurkundung von Verträgen, was auch immer deren Gegenstand ist. Sie können ihn also zum Beispiel mit der Gestaltung von Eheverträgen, Kaufverträgen, Erbbaupachtverträgen et cetera betrauen. In diesem Zusammenhang bietet er Ihnen als Notar die gesetzlich vorgeschriebene Beurkundung und die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Formen. Er wird Sie zuvor eingehend beraten und Ihnen alle rechtlichen Erfordernisse und Konsequenzen aufzeigen.
Immobilienrecht
Im Immobilienrecht regelt Notar Müller-Lerch sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei Problemen mit Grundstückskaufverträgen, Eintragungen ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschungen, Vormerkungen, Grundbuchänderungen und so weiter. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten aller Art. Außerdem steht Herr Notar Müller-Lerch seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei Grundschuldbestellungen, Hypotheken, Wohnrechtbestellungen, Erbbaurechtbestellungen, Nießbrauchsrechtbestellungen, Eigentumsübertragungen, sogenannte vorweggenommene Erbfolge et cetera.
Familienrecht
Im Familienrecht übernimmt Herr Müller-Lerch Ihr Mandat wegen Ihrer Ehescheidung und den damit zusammenhängenden Folgesachen. Er klärt Streitigkeiten um Unterhalt – insbesondere Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt – und steht seinen Mandanten bei der Durchsetzung von berechtigten oder bei der Abwehr von unberechtigten Unterhaltsansprüchen zur Seite. Auch ist er ein kompetenter Rechtsbeistand bei der Vermögensauseinandersetzung anläßlich einer Scheidung oder Trennung, bei Problemen um Ehewohnung, gemeinsame Konten et cetera und bei Ansprüchen aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich). Wenn Kinder von einer Scheidung betroffen sind, wird der Familienrechtler gemeinsam mit seinem Mandanten Lösungen zum Wohle der Kinder erarbeiten bezüglich Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und so weiter. Für Mandanten, die bereits vor einer möglichen Trennung die rechtlichen Aspekte geregelt wissen wollen, gestaltet Herr Müller-Lerch in seiner Eigenschaft als Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder einen Ehevertrag.
Erbrecht
Im Erbrecht können Sie von der Kanzlei eine umfassende erbrechtliche Beratung und juristischen Beistand im Erbfall erwarten. Wenn der Erbfall eintritt, ist es ratsam, einen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung zu betrauen, um sich Ärger und Konflikte mit den anderen Erbberechtigten zu ersparen. Ihr Rechtsanwalt berechnet Ihren Erbanspruch oder Pflichtteilsanspruch an der Erbmasse und wird die Ihnen zustehenden Ansprüche gegenüber den anderen Erben geltend machen. Darüber hinaus klärt er Differenzen um Testament, Erbschaftsausschlagung, Erbschein, Erbvertrag, letztwillige Verfügung, Patientenverfügung, Unternehmensnachfolge und so weiter. Auch im Zusammenhang mit dem Erbrecht ist die Tätigkeit als Notar von Herrn Notar Müller-Lerch zu erwähnen. Der Notar ist nicht nur berufen, für Sie als Erben alle erbfallbedingten Fomalitäten zu erledigen und Ihren Erbscheinsantrag zu beurkunden, was bei Gericht bei gleichen Kosten Monate dauert, er gestaltet vielmehr zu Ihrer Absicherung schon beizeiten ein sogenanntes Rundum-Vorsorgepaket, das durch Testament und andere Gestaltungsmittel sämtliche Pflichtteilsansprüche und Erbansprüche zu Lebzeiten der Eheleute so regelt, dass der Überlebende nicht um seinen Verbleib im ehelichen Hause bangen muss.
Strafrecht und Verkehrsstrafrecht
Im Strafrecht, auch im Verkehrsstrafrecht, wird ein Rechtsanwalt für Sie tätig, wenn Ihnen ein Verstoß gegen strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Vorschriften zur Last gelegt wird, ob Sie nun von einer Anklage durch den Staatsanwalt betroffen sind oder nur einen Bußgeldbescheid erhalten. Sichern Sie sich einen Verteidiger aus dem dreiköpfigen Anwaltsteam der Kanzlei, um die drohenden Konsequenzen durch Freispruch abzuwenden oder auf ein Minimum zu reduzieren.
Auch im allgemeinen Strafrecht ist Rechtsanwalt Müller-Lerch seit nun fast drei Jahrzehnten erfolgreich tätig; die beiden anderen Rechtsanwälte verfügen hierbei ebenfalls über jahrelange Erfahrung. Zu den strafrechtlichen Mandaten der Kanzlei zählen von Mord und Totschlag über Raub und Versicherungsbetrug alle möglichen Delikte bis hin zu kleinen “Eierdiebereien” wie Mundraub und so weiter.
Arbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einem Arbeitgeber und seinem Arbeitnehmer. Die Kanzlei Müller-Lerch überprüft Ihren Arbeitsvertrag und klärt Fragen um Urlaub, Arbeitslohn, Gehalt, Arbeitszeit, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Teilzeitregelung, Befristung, Mutterschutz und Schwerbehindertenrecht nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX). Wenn Sie von einer Änderungskündigung oder Abmahnung betroffen sind, meist nur Vorboten einer Kündigung, sollten Sie schnellstmöglich den Rat des Juristen einholen. Ist die Kündigung bereits ausgesprochen, steht Ihnen ein Arbeitsrechtler im Kündigungsschutzrecht zur Verfügung. Er wird die soziale Rechtfertigung ihrer Kündigung überprüfen und bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage für Sie vor dem Arbeitsgericht erheben. Auch bei einem Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag kann es zu Auseinandersetzungen kommen, die der Rechtsanwalt durch Klärung mit Ihrem Arbeitgeber schon im Vorfeld beilegen wird. Fragen um Arbeitsförderungsrecht, Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Arbeitszeugnis, Abfindung et cetera fallen gleichsam in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei.
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Vita
Herr Müller-Lerch ist seit mehr als 30 Jahren im Anwaltsbereich aktiv und verfügt über die entsprechenden langjährigen beruflichen Erfahrungen. Herr Müller-Lerch wurde 1951 geboren. Nach dem Abitur studierte er zunächst an der TU Berlin Architektur bis zum Vordiplom und schloß nach Studienwechsel das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin mit einem Prädikatsexamen ab. Bereits als Student war Herr Müller-Lerch seit April 1973 in einer angesehenen Berliner Bau- und Mietrechtskanzlei und während seiner nachfolgenden Referendarszeit in einer renommierten Allgemeinkanzlei am Kurfürstendamm 28 beschäftigt. Den Referendardienst absolvierte der Jurist ebenso in der Hauptstadt. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen, ebenfalls ein Prädikatsexamen, wurde Herr Müller-Lerch im Februar 1978 als Rechtsanwalt zugelassen. Notar ist er nach entsprechender Zusatzausbildung bereits seit 1991, also seit rund 15 Jahren. Durch amerikanische Familienbezüge ist neben Deutsch auch Englisch eine Muttersprache des Volljuristen. Für seine Mandanten korrespondiert und beurkundet er auch in Englisch und Spanisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!