Werner Schubert - aus Ahrensburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Werner Schubert

Der Fachanwalt für Familienrecht und Notar Werner Schubert ist Ihr Ansprechpartner in verschiedenen zivilrechtlichen Angelegenheiten, beispielsweise beim Vollzug einer Scheidung, der Testamentsvollstreckung, der Veräußerung eines Grundstückes oder bei einem Betreuungsverfahren.

Rechtsanwalt Schubert betreut seine Mandanten individuell und mit persönlichem Engagement. Jede Angelegenheit ist somit “Chefsache”. Ihm kommt es besonders auf den persönlichen Kontakt mit den Mandanten an. Er nimmt sich für jeden die erforderliche Zeit, denn nur ausgehend von einem vollständig und korrekt ermittelten Sachverhalt, sei dieser einfach strukturiert oder komplex, kann die Rechtslage richtig beurteilt und dem Mandanten zu seinem Recht verholfen werden. Mit Verhandlungsgeschick und sicherem Umgang sollen langwierige und kostenträchtige Streitigkeiten vermieden und nach Möglichkeit zeitnahe und praxisgerechte Lösungen gefunden und durchgesetzt werden. Bei alledem legt Rechtsanwalt Schubert Wert auf die stetige Unterrichtung und Einbeziehung des Mandanten durch eine verständliche und vertrauensvolle Kommunikation. Der Mandant soll während der gesamten Mandatsdauer stets über Erfolgsaussichten und Risiken informiert sein, um notwendige Entscheidungen auch selbst treffen zu können.

Rechtsanwalt Schubert verbrachte ein Jahr lang im amerikanischen “Sunshine-State” Kalifornien und spricht fließend Englisch.

Regelmäßige Fortbildungen sind ein selbstverständlicher Bestandteil der Qualitätssicherung für Rechtsanwalt Schubert.

Der Anwalt findet an seinem Beruf besonders dessen Vielseitigkeit, die Kontakte zu den Mandanten und die Beschäftigung mit deren realen Problemen interessant, sowohl im Falle streitiger Auseinandersetzungen als auch bei der Vertragsgestaltung.

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Werner Schubert - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht

Erbrecht

Rechtsanwalt Schubert hilft Ihnen im Erbrecht bei der Gestaltung von Testament oder Erbvertrag, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Generell stellen Erben und Vererben einen vielfach schwierigen rechtlichen und zwischenmenschlichen Prozess mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung dar. Daher sind die juristischen Probleme im Erbrecht so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dazu berät Sie der Volljurist in allen Fragen der Vermögensübertragung im Todesfall. Im Streitfalle ist es sein Bestreben, außergerichtliche Lösungen zu erzielen, zum Beispiel bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder wenn es darum geht, einen Pflichtteilsanspruch zu regulieren. Sowohl die Planung und Gestaltung der Erbfolge als auch Erbauseinandersetzungen, wie zum Beispiel Streit um die Erbscheinerteilung, Enterbung, Auskunftsanspruch auf Nachlassinventar und Pflichtteilsklage erfordern eine gründliche Erfassung des Sachverhaltes sowie Gespür für zwischenmenschliche Verhältnisse. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen aber selbstverständlich auch gerichtlich vertreten. In diesen Fällen kann der Mandant auf die rechtliche Konsequenz, das Überzeugungs- und Durchsetzungsvermögen sowie die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.

Notarsachen

In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Schubert auch zuständig für Beurkundungen aller Art, im Besonderen aber von Eheverträgen und Erbverträgen, Testamenten, Vorsorgevollmachten sowie vielen Regelungen, die im Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag und sonstigen Übertragungsvertrag der notariellen Form bedürfen.

Immobilienrecht

Im Grundstücksrecht beschäftigt sich Herr Schubert insbesondere mit Erwerb (Kauf, Übertragung zu Lebzeiten, Übertragung im Wege des Erbrechts, Schenkung, Erbbaurecht, Vormerkung), Belastung(Grundschuld, Hypothek, Dienstbarkeit, Reallast), Nutzung (Miete, Pacht, kostenfreie Überlassung) undVeräußerung von Grundstücken. Durch seine Tätigkeit als Notar ist ihm daher auch der Umgang mit Grundbuchamt und Katasteramt (Grundbuch, Grundbuchauszug, Flurkarte, katasteramtliche Fortschreibung et cetera) vertraut.

Betreuungsrecht

Durch seine langjährige Tätigkeit als Berufsbetreuer verfügt Rechtsanwalt Schubert über eine große praktische Erfahrung und ein fundiertes Wissen im Betreuungsrecht. Das bedeutet, er wird durch das Betreuungsgericht bestellt, um in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich rechtlich wahrzunehmen. Hierunter fallen auch die Vorsorgevollmachtsowie die Patientenverfügung. Neben der Beratung bei der Erstellung privatrechtlicher Vorsorgeregelungen (einschließlich Patientenverfügung) sowie der Übernahme von Bevollmächtigungen und Kontrollbevollmächtigungen zur Vermeidung einer staatlichen Betreuung gehört die anwaltliche Vertretung Betroffener im Betreuungsverfahren und gegenüber staatlich eingesetzten Betreuern zum anwaltlichen Tätigkeitsbereich von Herrn Schubert.Fachanwalt Familienrecht

Als Fachanwalt für Familienrecht zählt Herr Schubert Scheidung, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht zu den Hauptinhalten seiner Tätigkeit. Er übernimmt zudem die rechtliche Beratung und Vertretung im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, die neben Partnerschaftsverträgen auch die Konsequenzen einer Trennung umfasst. In diesem Rechtsgebiet ist er sowohl mit der Vertretung vor den Familiengerichten als auch mit der außergerichtlichen Beratung befasst. Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertragspätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Rechtsanwalt Schubert ebenfalls kompetent, denn durch seine notarielle Arbeit kann er auch über die notwendige notarielle Form informieren.

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Vita

Werner Schubert, 1953 in Augsburg geboren, durchlief an der Universität in Hamburg die damals übliche “einstufige Juristenausbildung”. 1981 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und stiegt sogleich bei Rechtsanwalt Baumgarten in die Kanzlei ein, die sich sodann zu einer Bürogemeinschaft ausweitete. Im Jahre 1990 wurde er zum Notar bestellt. Außerdem ist er Fachanwalt für Familienrecht und hat die Ausbildung zum Fachanwalt für Erbrecht absolviert.

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