Mietrecht
Die Erfahrung lehrt, dass die erste Beratung bei Abschluss des Mietvertrages einzusetzen hat. Dabei sind dann die Fragen wie Miethöhe, Mietdauer, Kaution, Tierhaltung, Schönheitsreparaturen und Hausordnung zu klären. Der richtige Mietvertrag erleichtert später die Durchsetzung der Rechte des Vermieters bei Streit um Mängel der Mietsache, Minderung, ordentlicher und fristloser Kündigung, Mieterhöhung und Betriebskosten. Auch die Räumungsklage ist mit einem klaren Vertrag besser zu führen.
Rechtsanwalt Lindemann stellt sein umfangreiches Wissen im Mietrecht außer den Vereinsmitgliedern auch jedem anderen Vermieter oder Mieter zur Verfügung.
Privates Baurecht
Der Haus- und Grundeigentümerverein vertritt die Immobilieneigentümer. Bevor ein Haus vermietet werden kann, muss es gebaut werden. Rechtsanwalt Lindemann berät und vertritt Sie in Fragen des privaten Baurechts zum Bauvertrag, Fertighausvertrag, Bauträgerrecht, u.a.
Rechtsanwalt Lindemann prüft die Werkverträge mit den Handwerkern, unterstützt Sie bei Mängeln, Minderungs- und Schadensersatzansprüchen, ebenso wie in gerichtlichen Beweissicherungsverfahren.
Auf der anderen Seite vertritt Rechtsanwalt Lindemann eine Vielzahl von Handwerksbetrieben, die er bei der Durchsetzung von Werklohnforderungen ebenso unterstützt, wie bei der Abwehr unberechtigter Mängelrügen.
Des Weiteren betrifft das private Baurecht die Beziehungen zwischen Bauherr und Architekt, wenn der Bauherr einen Architekten mit der Erbringung von Architektenleistungen wie Bauplanung oder Bauaufsicht beauftragt. Der Gewährleistungsanspruch und dessen Durchsetzung wegen Mangel am Bauwerk oder sonstigen Werkleistungen nehmen dabei einen breiten Raum der anwaltlichen Tätigkeit von Werner Lindemann ein.
Erbrecht
Zudem berät Rechtsanwalt Lindemann professionell und individuell im Erbrecht. Dieses regelt insbesondere den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den Erben. Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Nachlassverbindlichkeiten, Erbauseinandersetzung, Erbschein und Pflichtteil sind wesentliche Bereiche im Erbrecht, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht. Das Erbrecht sollte den Mandanten frühzeitig interessieren. Hier können zu Lebzeiten steuerliche Vorteile gewahrt werden, der Wille des Erblassers kann hier abseits der gesetzlichen Erbfolge spezifisch festgelegt werden. Dies vermeidet unerwünschte Ergebnisse und Erbstreitigkeiten. Ebenso bei Vermögenswerten der Eltern oder bei Vorhandensein minderjähriger Kinder ist eine Regelung wichtig.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist ein weiteres Fachgebiet, das der Jurist schwerpunktmäßig bearbeitet. Dieses ist durch eine ständige Weiterentwicklung und Änderung der Gesetze und der Rechtsprechung geprägt. Bei Fragen zum Arbeitsrecht ist es daher sinnvoll, sich an einen Rechtsanwalt wie Herrn Lindemann zu wenden, der Sie aufgrund seiner Erfahrung und ständiger Fortbildung kompetent fachmännisch beraten kann. Er vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Oft geht es dabei um den Arbeitsvertrag, die Lohnzahlung, um Urlaub und Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen oder um eine Abmahnung. Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Anfechtung, Kündigung, Änderungskündigung oder Aufhebungsvertrag, Fragen zum Arbeitszeugnis, zum befristeten Vertrag oder zur Haftung von Arbeitnehmern gehören zu diesem umfangreichen Rechtsgebiet.
Werner Lindemann berät und vertritt Sie aber auch in angrenzenden Problemstellungen, wie zum Beispiel hinsichtlich einer möglichen Erwerbsunfähigkeitsrente oder Berufsunfähigkeitsrente, und streitet für Sie vor dem Sozialgericht.
Verkehrsrecht
Im Verkehrszivilrecht wird der Jurist hauptsächlich in der Unfallregulierung tätig, das heißt zur Geltendmachung und Durchsetzung oder auch Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall. Als Beteiligter bei einem Verkehrsunfall ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Rechtsanwalts einzuholen, damit Ihnen keine Ansprüche verloren gehen. Herr Lindemann führt zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung und wird Verantwortlichkeit, Haftungsfrage und Schuldfrage in Ihrem Interesse klären. Darüber hinaus können sich Differenzen bezüglich Gutachten, Kostenvoranschlag sowie Umfang und Schadenhöhe ergeben, die er mit der anderen Unfallpartei klären wird. Bei einem Sachschaden oder Unfallschaden mit Personenschaden macht Rechtsanwalt Lindemann für seine Mandanten Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld geltend und hilft bei deren Durchsetzung.
Auch wenn Sie sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wehren müssen, steht Ihnen der Anwalt zur Seite. Ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der mit einem Bußgeldbescheid, einem Strafbefehl oder auch einer Anklage einhergeht, ist zunächst unangenehm. Herr Lindemann versteht sich darauf, Ihre Interessen optimal durchzusetzen. Auch bei der Entziehung Ihres Führerscheins vertritt Rechtsanwalt Werner Lindemann Sie professionell.