Werner E. Müller
Rechtsanwalt Werner E. Müller betreut seine Mandanten rund um Arbeitsplatz, Steuererklärung, Ehescheidung, Nebenkostenabrechnung oder Verkehrsunfall.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Familienrecht 0
- Mietrecht 0
- Steuerrecht 0
- Verkehrsrecht 0
Familienrecht
Im Falle einer Trennung oder Scheidung werden die finanziellen Möglichkeiten der ehemaligen Partner und die Gestaltung ihres weiteren Lebens über einen gerechten Vermögensausgleich, die Regelungen zum Unterhalt sowie zum Umgang mit den Kindern häufig bis zum Lebensende entscheidend geprägt. Rechtsanwalt Müller berät und vertritt Sie im Familienrecht zum Beispiel zu folgenden Themen:
- Ehevertrag
- Ehescheidung
- Unterhalt und Vermögensausgleich
- Umgangsrecht für Kinder
- Sorgerecht für Kinder
- Regelung Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder
- Laufende Betreuung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten
Mietrecht
Das Mietrecht beinhaltet das Wohnraummietrecht sowie das gewerbliche Mietrecht (Gewerbemietrecht). Rechtsanwalt Müller berät und vertritt dabei sowohl Vermieter als auch Mieter. Der Jurist unterstützt Sie kompetent bei allen Fragen, die von der Begründung bis zur Beendigung eines Mietverhältnisses auftreten können. Regelmäßig beziehen sich seine Mandate auf folgende Angelegenheiten: Mietvertrag, Pachtvertrag, Vertragsprüfung, Vertragsentwurf, Zeitmietvertrag, Mietkaution, Mieterhöhung, Modernisierung, Mietmangel, Gutachten, Beweisverfahren, Mietminderung, Mängelbeseitigung, Schönheitsreparaturen, Betriebskosten, Miete, Pacht, Zahlungsverzug, ordentliche Kündigung, Eigenbedarf, fristlose Kündigung, Kündigungsfrist, Widerspruch, Sozialklausel, Mieterschutz, Räumungsklage, Zahlungsklage, Mietprozess, Endrenovierung, Schadensersatz (auch: Schadenersatz), Zwangsvollstreckung, Räumung, Räumungsschutz oder Zwangsräumung.
Verkehrsrecht
Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Verkehrsrecht. Regelmäßig erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, einen deutlich höheren Schadenersatz als Geschädigte, die die Unfallregulierung selbst in die Hand nehmen. Es empfiehlt sich daher, unmittelbar nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt auszusuchen, der sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert hat. Rechtsanwalt Werner E. Müller hilft Ihnen, die Haftungsfrage kompetent zu beurteilen und zu wissen, welche Schadenpositionen Ihnen als Geschädigten im Einzelfall zustehen und wie Sie diese gegenüber der Versicherung des Unfallgegners erfolgreich durchsetzen. Werden Sie verdächtigt, einen Verkehrsunfall verursacht oder sonst gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen zu haben, wird gegen Sie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren eingeleitet. Rechtsanwalt Müller führt für Sie das Verfahren bei der zuständigen Bußgeldstelle und verteidigt Sie erforderlichenfalls bei Gericht.Arbeitsrecht
Werner E. Müller berät und vertritt als Fachanwalt für Arbeitsrecht im Individualarbeitsrecht. Zu seinen Mandanten zählen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer, Angestellte, Betriebsleiter, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder. Herr Müller betreut Sie beispielsweise in den Bereichen Abfindungsrecht, Abmahnung, Befristung, Elternzeit, fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, Kündigungsschutzprozess, Kurzarbeit, Teilzeitarbeit, Vertragsgestaltung, Weiterbeschäftigung oder Zeugniserteilung.
Rechtsanwalt Müller ist Ansprechpartner für Arbeitgeber bei Themen wie:
- der Gestaltung von Arbeitsvertrag und Anstellungsvertrag
- Abmahnung
- Direktionsrecht
- Versetzung
- Kündigung und Änderungskündigung
- sonstigen Bereichen des individuellen Arbeitsrechts (Führung von Kündigungsschutzprozess et cetera) und
- kollektives Arbeitsrecht (Beschlussverfahren), soweit ein Betriebsrat vorhanden ist.
Steuerrecht
In den Fällen, in denen bereits ein fehlerhafter Steuerbescheid oder Haftungsbescheid ergangen ist, kann innerhalb eines Monats nach Zugang dieses Bescheids gegen diesen Einspruch eingelegt werden. Ist das Einspruchsverfahren bereits durchgeführt worden und ein entsprechender Einspruchsbescheid ergangen, wäre wiederum innerhalb eines Monats Klage zum zuständigen Finanzgericht zu erheben. Jedoch besteht möglicherweise auch nach Ablauf einer Einspruchsfrist, bei Steuerbescheiden die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen sind, gegebenenfalls trotzdem noch eine Korrekturmöglichkeit.
Der Kernbereich der Tätigkeit von Werner E. Müller, Fachanwalt für Steuerrecht, liegt im Bereich Einkommensteuergesetz, sowohl aus Sicht einer unternehmerisch tätigen Person, wie auch angestellten Person. Mit den unternehmerisch tätigen Personen geht außerdem Gewerbesteuer, und Umsatzsteuer, wenn diese ihre Unternehmung in Form einer juristischen Person, zum Beispiel GmbH, organisiert haben, einher. Gerade in diesen Bereichen ist oftmals eine Gestaltung und Beratung im Vorfeld erforderlich.
Werner E. Müller berät und vertritt Sie bei steuerrechtlichen Streitfragen im finanzgerichtlichen Verfahren, erörtert mit Ihnen die möglichen prozessualen Wege und schlägt Ihnen unter Beachtung des Kostenrisikos das weitere Vorgehen vor. Er bietet Ihnen insbesondere rechtliche Vertretung vor dem Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof und den Verwaltungsgerichtsbarkeiten.
Rechtsanwalt Werner E. Müller ist auch als Verteidiger im Steuerstrafrecht tätig. Die verfahrensrechtlichen Regelungen des Steuerrechts legen auch dem Steuerpflichtigen, der zugleich Beschuldigter in einem gegen ihn geführten Strafverfahren ist, weitreichende Mitwirkungspflichten, Vorlagepflichten und Dokumentationspflichten gegenüber den Finanzbehörden auf. Andererseits darf er auch im Steuerstrafverfahren nicht gezwungen werden, sich selbst strafrechtlich zu belasten und darf zu den erhobenen Tatvorwürfen schweigen. Aus dem Blickwinkel des Strafrechts und des Steuerrechts erscheint daher das Steuerstrafrecht jeweils als eine besonders schwierige und unübersichtliche Materie. Notwendig ist daher eine ganzheitliche Vorgehensweise durch einen spezialisierten rechtlichen Vertreter, der beide Verfahren beherrscht und über besondere Erfahrung im Umgang mit Finanzbehörden und Strafverfolgungsbehörden verfügt. Wenden Sie sich daher vertrauensvoll an Rechtsanwalt Werner E. Müller.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Werner E. Müller wurde 1958 in Heppenheim geboren. Er studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein. Herr Müller ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Er ist seit 2003 Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit 2006 auch Fachanwalt für Steuerrecht. Rechtsanwalt Müller ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften für Arbeitsrecht und Steuerrecht des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) und der Deutsch Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht e.V. Er verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!
Werner E. Müller
64546 Mörfelden-Walldorf
Deutschland