Avv/Ra. Dr. Ulrike Christine Walter - aus Udine, Italien auf rechtsanwalt.com
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Italien
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Avv/Ra. Dr. Ulrike Christine Walter

Die ital. Anwältin Dr. Walter, welche auch in Österreich (Kärnten) zugelassen ist, ist  Gründungspartnerin der internationalen Anwaltskanzlei del Torre & partners mit Kanzleien in  Gorizia und Udine (Friaul) sowie Klagenfurt   (Kärnten) und Sprechstelle in Wien.

Die  Kanzlei, welche aus Avv. & RA Dr. Walter sowie einem weiteren italienischen zweisprachigen Gründungspartner besteht, verfügt darüber hinaus über  zwei weitere zweisprachige ital. Anwältinnen als Mitarbeiter. Sie vertritt vor allem Mandanten aus dem deutschsprachigen Kulturraum in Italien und Österreich.

Frau Dr. Walter spricht neben Deutsch (Muttersprache) und Italienisch auch Englisch und Französisch.

Frau Dr. Walter ist Mitglied in mehreren deutschsprachigen Anwaltsvereinigungen. Das trägt dazu bei, dass sie auch über juristische Änderungen im deutschsprachigen Raum stets aktuell informiert ist.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 65
  • Familienrecht 5
  • Handelsrecht 10
  • Immobilienrecht 55
  • Inkasso 5
  • Recht (international) 30
  • Schadensersatz 5
  • Verkehrsstrafrecht 0
  • Immobilienrecht 25

Erbrecht

Das Erbrecht umfasst die Fragen rund um das Thema Erbe. Dabei befasst sich Rechtsanwältin Dr. Walter unter anderem mit dem Übergang des Nachlasses eines Verstorbenen (Erblasser) auf seine Erben. Diese sind in Deutschland in einem Erbschein aufgeführt,  in Österreich in der Einantwortungsurkunde – eine Urkunde, die auch in Italien als  Nachweis der Erblegitimation verwendet werden kann. Falls der Erblasser sein Vermächtnis oder Legat in einem Testament (letztwillige Verfügung) nicht genau bestimmt, steht Frau Walter Ihnen bei der Auslegung dessen und der Berechnung der Erbquote juristisch und beratend zur Seite. Des Weiteren prüft Rechtsanwältin Walter, wer erbberechtigt ist, außerdem dessen Erbfähigkeit und verfasst die Erklärung der Erbschaftsannahme (Erberklärung) im Hinblick auf den Erbschaftsantritt (Einantwortung der Erbschaft) in Italien. Zu klären ist unter Umständen auch die Frage, welches Erbrecht welchen Landes anzuwenden ist,  die Erbfolge, Erbenhaftung, Hinterlassenschaft (Verlassenschaft),  das Pflichtteilsrecht, Erbvertrag, Erbschaftssteuer sowie Fragen einer etwaigen Nachlassspaltung.

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht befasst sich vor allem mit der  Frage der Rechtswahl und welches Recht auf den konkreten Fall anzuwenden ist. Hierbei sind zivilrechtliche, also private Rechtsbeziehungen betroffen. Frau Walter hilft Ihnen etwa bei der Auslegung eines Vertrages weiter und klärt, welchen gesetzlichen Normen dieser unterworfen ist.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht befasst sich die Rechtsanwältin mit dem Kauf einer Immobilie (Liegenschaft) und steht beratend beim Grunderwerb, sei es in Form eines  Kaufvertrages oder Schenkungsvertrages, an Ihrer Seite. Hierbei kann es sich um ein Haus, eine Wohnung, eine Eigentumswohnung, den Hauptwohnsitz oder die Zweitwohnung handeln.

Schadensersatzrecht

Hatten Sie einen Unfall, Skiunfall, Bergunfall oder einen Verkehrsunfall und benötigen professionelle Unterstützung von einem Rechtsanwalt? Frau Walter steht Ihnen bei diesen und anderen Problemen beziehungsweise Streitigkeiten im Schadensersatzrecht juristisch zur Seite. Sie geht den Fragen auf den Grund. Sie klärt, ob es sich zum Beispiel um einen immateriellen Schaden, Vermögensschaden, oder Personenschaden mit Schmerzensgeldanspruch handelt und welches Recht auf deren Geltendmachung anzuwenden ist. Zu ihren Aufgabenbereichen gehören hier die außergerichtliche sowie gerichtliche Schadensberechnung und Schadensdurchsetzung.

Zwangsvollstreckungsrecht

Des Weiteren vertritt die Juristin Sie im Falle einer Zwangsvollstreckung (Exekution), Forderungseintreibung oder in einem gerichtlichen Vollstreckungsverfahren. Bei einer Klage, Mahnklage, in einem Mahnverfahren oder anderem  Gerichtsverfahren steht sie Ihnen juristisch in ganz Italien zur Seite. Zur Einleitung einer  Zwangsvollstreckung muss ein Vollstreckungstitel vorliegen. Die Prüfung, ob es sich um ein bestrittenes Urteil, Versäumungsurteil oder Säumnisurteil handelt, und das Durchsetzen eines anderen vollstreckungsfähigen, ausländischen Titels gehören hierbei ebenfalls zu den Aufgaben, die Frau Walter für Sie übernimmt.

Sprachen:

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Vita

Ulrike Christine Walter studierte Jura in Wien und absolvierte dort das Referendariat. Seit 1987 ist sie in Österreich als Rechtsanwältin zugelassen.

Seit 2002 ist sie zuerst als niedergelassene, dann 2006 als zugelassene Anwältin bei der Rechtsanwaltskammer in Görz, später in Udine eingetragen. 2004 trat sie einer italienischen Anwaltskanzlei  als Partner bei.

Am 1.3. 2014 eröffnete sie als Partnerin mit dem Kollegen del Torre eine eigene Kanzlei unter dem Namen "del Torre & partners" mit Sitz in Görz und Filiale in Udine,  Eine Sprechstelle der Kanzlei befindet sich in Wien. Seit Ende 2020 ist die Kanzlei offiziell in die Liste der niedergelassenen europ. Anwaltskanzleien in Kärnten eingetragen und unterhält eine Kanzlei in Klagenfurt.

Publikationen:

Mitgliedschaften

Zeitraum Mitgliedschaft Ort / Verein
österreichischer Juristenverband
Kärntner juristische Gesellschaft
internationales Forum für Erbrecht
DACH
DAC

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Avv/Ra. Dr. Ulrike Christine Walter

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