Ulrich Frerker
Ulrich Frerker ist im Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht und Maklerrecht, Insolvenzrecht und Sanierungsrecht, Verwaltungsrecht und im Gesellschaftsrecht tätig.
Er spricht fließend Englisch.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 50
- Familienrecht 0
- Gesellschaftsrecht 0
- Immobilienrecht 0
- Insolvenzrecht 0
- Sanierungsrecht 0
- Verwaltungsrecht 0
Familienrecht
Rechtsanwalt Frerker berät und vertritt Sie im Familienrecht und dabei insbesondere zu den Themen Scheidung und Trennung. Er ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für das komplette Scheidungsverfahren und geht mit Ihnen gemeinsam die vielfältigen Fragestellungen an, die sich Ihnen im Laufe des Verfahrens stellen. So muss etwa der Güterstand der Eheleute aufgelöst werden und es ist zu klären, wem in Zukunft gemeinsam angeschäffte Vermögensgegenstände zufallen, beispielsweise das Familienauto oder eine Immobilie. Viel Konfliktpotential bringt erfahrungsgemäß auch die Regelung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder mit sich. Herr Frerker bringt in Erfahrung, welche Vorstellungen die Ehepartner im Hinblick auf das Sorgerecht, Umgangsrecht oder Unterhalt haben und setzt sich für die Interessen seines Mandanten ein. Hier ist regelmäßig mit großem Fingerspitzengefühl und viel Einfühlungsvermögen zu agieren, um die Atmosphäre nicht unnötig anzuheizen und die ohnehin angegriffene familiäre Situation weiter zu belasten.
Gern können Sie sich auch an Rechtsanwalt Frerker wenden, wenn Sie andere familienrechtliche Fragen haben. Er setzt Ihren Unterhaltsanspruch oder denjenigen Ihres Kindes vor Gericht durch oder ist Ihnen bei der Feststellung oder Anfechtung einer Vaterschaft behilflich. Er gestaltet Ihren Ehevertrag und kann diesen in seiner Funktion als Notar auch notariell beglaubigen.
Erbrecht
Im Zentrum seiner Tätigkeit im Erbrecht steht die individuelle Beratung und Vertretung von Privatleuten in allen erbrechtlichen Fragen. Hierzu gehören zum Beispiel die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, Erbeinsetzung, Vermächtnis und Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Enterbung, gemeinschaftliches Testament, Vorerbe und Nacherbe, Berliner Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsanspruch, Wege zur Pflichtteilsminderung und Schenkung auf den Todesfall. Herr Frerker ist einer Erbengemeinschaft bei der Auseinandersetzung des Erbes behilflich und darum bemüht, ein unnötig zeitaufwendiges und teures Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die außergerichtliche Einigung bietet den Parteien die Möglichkeit, eigenverantwortlich festzulegen, wie das Erbe aufgeteilt werden soll. Ist jedoch kein außergerichtlicher Vergleich zu erzielen, vertritt Sie der Rechtsanwalt auch vor Gericht.
Gesellschaftsrecht
Im Schwerpunkt Gesellschaftsrecht berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Frerker umfassend bei Ihrer Gesellschaftsgründung, bei der Vertragsverhandlung und der Vertragsgestaltung. Er berät auch gerne bei steuerlichen und insolvenzrechtlichen Fragen. Existenzgründungsberatungen bietet Rechtsanwalt Frerker ebenso an wie Hilfe bei der Suche nach der geeigneten und interessensangemessenen Gesellschaftsform. Von ihm bekommen Sie kompetente und umfassende Lösungen aus einer Hand. Selbstverständlich vertritt Rechtsanwalt Frerker Sie auch bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen vor Gericht. Er befasst sich aber auch mit streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern, innerhalb der Geschäftsführung oder zwischen Geschäftspartnern.
Verwaltungsrecht (Ordnungswidrigkeitenrecht)
Werden Sie beschuldigt, eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen zu haben, geben Sie sich nicht ohne Weiteres mit dem Messergebnis und dem “Blitzfoto” geschlagen. Messergebnisse können auch auf Messfehlern beruhen. Ob eine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, kann zunächst durch einen Rechtsanwalt mittels Akteneinsicht überprüft werden. So lassen sich formelle Fehler der Behörde oder Fehler des Messverfahrens erkennen, beispielsweise bei einem Rotlichtverstoß oder einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr werden nicht als bloße Ordnungswidrigkeiten, sondern als Straftaten gewertet, sodass gerade in diesen Bereich eine Verteidigung durch einen Rechtsanwalt zu empfehlen ist.
In seiner Eigenschaft als Notar ist Herr Frerker Träger eines öffentlichen, vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion Hoheitsträger. Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars haben viele Seiten. Er steht den Ratsuchenden vornehmlich als unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist ein Notar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für erforderlich hält.
So ist der Notar in erster Linie zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Die notarielle Tätigkeit umfasst den Entwurf und die Beurkundung von Verträgen wie Immobilienvertrag, Ehevertrag und Erbvertrag. Der Notar beurkundet ebenso Ihren Erbbaurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag und Übergabevertrag, Ihr Testament und Vermächtnis. Sie können sich darüber hinaus an Ulrich Frerker wenden, wenn ein Erbscheinsantrag, eine Grundpfandrechtsbestellung, ein Schuldanerkenntnis, eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung notariell beglaubigt werden soll. Er beglaubigt die Unterschriften unter einem Löschungsantrag und einer Löschungsbewilligung von Grundpfandrechten. Die Kanzlei ist in der Lage, kurzfristig alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung von Verträgen, zum Beispiel Grundbuch-, Handelsregister- oder Vereinsregisterauszüge, von den zuständigen Behörden zu beschaffen, um die notwendigen Informationen für Beratung und Beurkundung zur Hand zu haben.
Insolvenzrecht und Sanierungsrecht
Ein weiterer Schwerpunkt Rechtsanwalt Frerkers ist das Insolvenzrecht. Sein Hauptaugenmerk liegt vor allem darauf, den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten, Lösungen mit den Gläubigern zu finden und operative sowie strategische Entscheidungen zu treffen.
Immobilienrecht und Maklerrecht
Im Immobilienrecht regelt Ulrich Frerker sämtliche juristischen Formalitäten, die zum Beispiel einen Grundstückskauf, einen Wohnungseigentumskauf oder sonstige Immobiliengeschäfte betreffen. Sie können seine Hilfe in Anspruch nehmen bei einem Grundstückskaufvertrag, einer Eintragung ins Grundbuch jeglicher Art, Auflassung, Löschung, Vormerkung, Grundbuchänderung und so weiter. Die zusätzliche Qualifikation als Notar ist im Grundstücksrecht zwingende Voraussetzung für die notarielle Beurkundung von Grundstücksangelegenheiten aller Art. Außerdem steht Herr Frerker seinen Mandanten mit seinem Rechtsrat zur Seite bei einer Grundschuldbestellung, Hypothek, Wohnrechtbestellung, Erbbaurechtbestellung, Eigentumsübertragung et cetera.
Des Weiteren übernimmt Rechtsanwalt Frerker Mandate aus dem Grundstücksrecht. Ob beim Grundstückskauf, Hauskauf oder Wohnungskauf, er berät und unterstützt Sie gern bei der Abwicklung Ihrer Kaufverträge und beantwortet Ihre Fragen zum Immobilienrecht. Sowohl bei dem Erwerb oder der Veräußerung Ihrer privaten Immobilie wie auch bei den Grundstücksvorhaben Ihres Unternehmens können eine Vielzahl rechtlicher Probleme und Fragestellungen auftreten, bei deren Lösung Sie von Rechtsanwalt Frerker unterstützt oder auch außergerichtlich und gerichtlich vertreten werden.
Vertragsrecht
Die Tätigkeit Rechtsanwalt Ulrich Frerkers im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Rechtsanwalt Frerker für Sie der geeignete Ansprechpartner.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Ulrich Frerker studierte an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster Rechtswissenschaften und absolvierte sein Referendariat in Osnabrück und Münster. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen und seit 1993 als Notar.
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