Ulrich Bias - aus Ansbach, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Ulrich Bias

Ulrich Bias ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät seine Mandanten zudem in Versicherungsangelegenheiten.

Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias ist seit 1990 überwiegend auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts tätig. Er gehört bereits seit 1990 der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht an. Im Übrigen ist Herr Rechtsanwalt Bias seit 1996 Vertragsanwalt des ADAC.

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Rechtsgebiete

  • Haftpflichtrecht 50
  • Privatrecht 0
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • AGB-Recht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Verkehrsstrafrecht 0
  • Versicherungsrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Bias vertritt und berät sowohl Versicherungen als auch Unternehmen und Privatpersonen im Bereich Versicherungsrecht. Besonders um schadensersatrechtliche Angelegenheiten kümmert sich der Anwalt gerne. Dabei handelt es sich häufig um Schäden aus Vertragsverletzungen oder aus Unfällen jeglicher Art, wie Verkehrsunfällen oder Betriebsunfällen.

Durch den Versicherungsvertrag wird der Versicherte dazu verpflichtet, Geldprämien an die Versicherungen zu leisten. Der Versicherer verpflichtet sich im Gegenzug, im Schadensfall die Regulierung zu übernehmen. Das Versicherungsrecht schließt verschiedene Bereiche ein, beispielsweise das Transport- und Speditionsrecht, das Sachversicherungsrecht, das Haftpflichtversicherungsrecht oder die Rechtsschutzversicherung.Fachanwalt Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht erstreckt sich die rechtliche Beratung und Vertretung durch Herrn Rechtsanwalt Bias über die Bereiche: Zivilrecht, Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.

Im Zivilrecht geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Es können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Insbesondere im Hinblick auf die Mietwagen bestehen derzeit erhebliche Probleme mit den Versicherungen. Zudem geht es darum, bei einem durch Verkehrsunfall erlittenen Personenschaden Schmerzensgeld, Verdienstausfall und auch einen Haushaltsführungsschaden gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen.

Des Weiteren beinhaltet das Verkehrszivilrecht auch die Problemfelder: Kfz-Leasing, Autokauf, Autoreparatur, Reparaturkosten, Gutacherkosten oder Abschleppkosten.

Beim Autokauf stehen im Vordergrund die Mängelbeseitigung, die Minderung des Kaufpreises sowie der Rücktritt vom Kaufvertrag.

Bei der Autoreparatur geht es schwerpunktmäßig um die Nachbesserung / Mängelbeseitigung, die Minderung sowie den Schadensersatz.

Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias möglichst frühzeitig zu befragen und zu beauftragen. Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vorne herein zu begrenzen.

Zum allgemeinen Verkehrsrecht gehören aber auch die Bereiche betreffend den Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Im Verkehrsstrafrecht stehen die Trunkenheit im Verkehr, die Straßenverkehrsgefährdung, die Nötigung, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (kurz: Unfallflucht ), das Fahren ohne Fahrerlaubnis aber auch die fahrlässige Körperverletzung, sowie die fahrlässige Tötung im Vordergrund. Auch hier ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias, dies auf Grund seiner beruflichen Schwerpunkte, der richtige Ansprechpartner.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht geht es in der Regel um einen belastenden Bußgeldbescheid wegen eines Verkehrsverstoßes. Die Hauptschwerpunkte liegen hier bei Bußgeldbescheiden wegen überhöhter Geschwindigkeit, Abstandsverletzung, Rotlichtverstoß, Überholen im Überholverbot, Nichteinhalten der Lenkzeiten, aber auch wegen festgestellter Überladung. Aufgrund der Verkehrsverstöße wird üblicherweise eine Geldbuße auferlegt und häufig auch ein Fahrverbot angeordnet. Bußgeldbescheide führen in der Regel zu einer Eintragung im Verkehrszentralregister, dies verbunden mit Punkten.

Die Vertretung der Interessen durch Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias erfolgt sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Vita

Herr Rechtsanwalt Ulrich Bias, geb. 1957, studierte an den Universitäten in Würzburg und Erlangen Rechtswissenschaften. Seinen Dienst als Rechtsreferendar leistete er beim Landgericht, sowie der Staatsanwaltschaft in Ansbach. Rechtsanwalt Ulrich Bias ist seit 2005 berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

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