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Thorsten Flensberg

Rechtsanwalt Thorsten Flensberg ist im Verkehrsrecht, Mietrecht, Immobilienrecht, Vertragsrecht und im Strafrecht tätig.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Dr. Maug und Mücke ist auf den Gebieten Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Immobilienrecht, Architektenrecht sowie Erbrecht, Familienrecht und Strafrecht tätig.

Die in den 20er-Jahren gegründete Kanzlei wurde 1980 durch Rechtsanwalt Martin Mücke in dritter Generation vom Vater übernommen. Die alteingesessene Sozietät mit einem weiteren Büro in Werther/Westfalen konnte seither ihren Aufgabenbereich stetig vergrößern. Besonders in der Betreuung mietrechtlicher Mandate besitzt die Kanzlei Dr. Maug & Mücke eine lange, erfolgreiche Tradition.

Trotz einer ausgeprägten Regionalisierung des Mietrechtsmarktes bearbeitet Dr. Maug & Mücke Rechtsprobleme nicht nur in Westfalen, sondern bundesweit.

Das Kanzleiteam besteht inzwischen aus vier Rechtsanwälten und einer Rechtsanwältin. Herr Rechtsanwalt Mücke übt zugleich das Amt des Notars aus, so dass hierdurch auch die notarielle Betreuung unserer Kunden gewährleistet ist.

Mit ihren Fachgebieten verfügt die Kanzlei über ein know-how, das einen „generellen Service rund um das Eigentum” ermöglicht: von der Beratung im vorvertraglichen Bereich der Vertragsgestaltung bis zur zielorientierten Durchsetzung des Mandanteninteresses vor Gericht.

Kompetente Kauf- und Grundstücksübertragungsverträge, die den Bedürfnissen der ständig betreuten Mandantschaft Rechnung tragen, gehören ebenso zum Tätigkeitsschwerpunkt der Praxis, wie die dezidierte Ausgestaltung letztwilliger Verfügungen und Erbverträge, gerade auch zur Verminderung steuerlicher Belastungen der Erben.

Durch engagierte, ehrenamtliche Tätigkeiten fördert die Kanzlei neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Haus-, Wohnungs-, und Grundeigentumsrechtes. Vor allem die Mandantschaft profitiert von diesem Engagement durch einen regen fachlichen Informationsaustausch zwischen den Berufsgruppen. Somit kann dem rechtlichen Problem mit juristischem Fachwissen und vor allem praktischen Kenntnissen begegnet werden.

Selbstverständlich hat es mit den vorstehend skizzierten Tätigkeiten nicht sein Bewenden. Besonders geschätzt wird von der Mandantschaft die umfassende Betreuung als zentraler juristischer Ansprechpartner in allen relevanten Rechtsgebieten; mit anderen Worten: Den Mandanten rechtlich kompetent, vor allem aber zielstrebig und schnell in sämtlichen Fragen zu betreuen, ist die realistische Zielsetzung der Kanzlei Dr. Maug & Mücke.

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Rechtsgebiete

  • Jugendstrafrecht 50
  • Kaufrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Flensberg berät und vertritt Sie im Vertragsrecht. Seinen Schwerpunkt hat er dabei auf die Gestaltung und Überprüfung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelegt. Zu allen gängigen Vertragsarten, etwa zum Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Leasingvertrag, Kooperationsvertrag oder zum Schenkungsvertrag ist der Jurist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Schließlich befasst er sich auch mit dem Gewährleistungsrecht. Wurde ein Vertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt, stehen dem Gläubiger verschiedene Möglichkeiten offen. Sie können Minderung des Kaufpreises, die Nachbesserung der mangelhaften Kaufsache oder des Werkes sowie den Rücktritt vom Vertrag verlangen. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz kommt häufig in Betracht. Wenden Sie sich an Rechtsanwalt Flensberg, damit Ihr Recht kompetent und engagiert durchgesetzt wird.

Fachanwalt Strafrecht

Rechtsanwalt Flensberg ist Fachanwalt für Strafrecht und steht Ihnen als Strafverteidiger zur Seite. Er unterstützt Sie sowohl im Ermittlungsverfahren als auch während des Hauptverfahrens. Ebenso legt er für Sie Rechtsmittel ein, wenn das Urteil des Strafrichters nicht zufriedenstellend ist oder ein Verfahrensfehler vorliegt. Hierfür kommt etwa eine Beschwerde, Berufung oder Revision infrage. Rechtsanwalt Flensberg leistet Ihnen rechtlichen Beistand bei der gerichtlichen oder polizeilichen Vernehmung, bei einer Hausdurchsuchung, Festnahme und während der Untersuchungshaft. Er steht Ihnen bei allen Tatvorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht zur Seite, so etwa bei einer Körperverletzung, Sachbeschädigung, bei Totschlag, Mord, Diebstahl, Raub, Erpressung, Entführung oder bei sexuellem Missbrauch. Selbstverständlich übernimmt er auch Pflichtverteidigungen und die Opfervertretung. Im Rahmen seiner Tätigkeit als Strafverteidiger ist Herr Flensberg unter anderem auch im Verkehrsstrafrecht und im Jugendstrafrecht intensiv tätig.

Schon während seiner Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft stellte der Rechtsanwalt fest, dass es immer wichtiger wird, in Strafverfahren einen kompetenten Rat und eine fundierte Verteidigung zu erhalten, da die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden fast ausschließlich darauf gerichtet sind, eine Verurteilung des mutmaßlichen Täters zu erreichen. Entlastende Momente und Beweise werden insoweit ohne entsprechendes Insistieren des Verteidigers gar nicht erst beachtet. Insoweit bedürfen auch zu Unrecht Beschuldigte einer effizienten Strafverteidigung, damit sich die Gerechtigkeit durchsetzt.

Fachanwalt Verkehrsrecht

Zudem ist Rechtsanwalt Flensberg Fachanwalt für Verkehrsrecht. Neben dem Verkehrsstrafrecht, das einen Anknüpfungspunkt zu seiner zweiten Fachanwaltschaft darstellt, ist der Jurist außerdem mit Mandaten aus dem Verkehrszivilrecht befasst. Hier ist er insbesondere im Bereich Unfallschadenregulierung nach einem Verkehrsunfall tätig. Er setzt Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Mietwagenkosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung durch. Ebenso ist Herr Flensberg mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht befasst und er unterstützt Sie in einem Bußgeldverfahren. Haben Sie aufgrund eines Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung oder gegen ein anderes einschlägiges Gesetz einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit, diesem Verwaltungsakt zu widersprechen und sogar dagegen zu klagen. Rechtsanwalt Flensberg vertritt Sie engagiert vor Gericht, auch in einem Strafverfahren. Greifen Sie auf juristischen Sachverstand zurück, um drohende Rechtsfolgen zu vermeiden oder auf ein Minimum zu reduzieren. Je nach Schwere der Tat müssen Sie etwa mit einer Geldbuße, dem Entzug der Fahrerlaubnis oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

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Vita

Rechtsanwalt Thorsten Flensberg wurde 1967 geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Bochumer Ruhruniversität und Referendariat im Landgerichtsbezirk Essen erhielt er seine Zulassung als Rechtsanwalt.

Rechtsanwalt Flensberg ist engagiertes Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins und der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.

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Thorsten Flensberg

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http://www.rae-muecke.de