Familienrecht
Ein Beratungsfeld von Rechtsanwalt Zebisch ist das Familienrecht. Dieses regelt insbesondere die rechtlichen Beziehungen der Familienmitglieder zueinander und zu Dritten, insbesondere das Recht der Ehe in ihren personenrechtlichen und güterrechtlichen Auswirkungen, die elterliche Sorge und ihre Ergänzung durch Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft sowie die Regelung des Unterhalts zwischen den Ehegatten, den Verwandten und dem Kind bei nicht miteinander verheirateten Eltern. Zum Familienrecht gehören ferner Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt des Rechtsanwalts ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Ein weiteres Fachgebiet von Herrn Zebisch liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Thomas Zebisch prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Zebisch.
Darüber hinaus steht der Jurist in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Zebisch macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät bei Streitigkeiten über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen in Wohnungseigentümergemeinschaften.
Strafrecht
Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Zebisch liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.
Verkehrsrecht
Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Zebisch auch im Verkehrsrecht für seine Mandanten tätig. Dies erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.
Sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird, der meist mit einem Bußgeldbescheid oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörde einhergeht, ist es Ihnen zu empfehlen, Rechtsanwalt Zebisch als Rechtsbeistand zu konsultieren. Er wird Ihnen als Verteidiger zur Seite stehen bei Vorwürfen wie: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, Fahrerflucht), fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung im Straßenverkehr, Alkohol, Drogen oder andere Betäubungsmittel (BtMG) am Steuer. Herr Zebisch ist Ihnen auch bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche gegenüber dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer behilflich. Soweit möglich, werden im Rahmen der Schadensregulierung folgende Posten geltend gemacht: Ausgleich für Fahrzeugschaden, merkantiler Minderwert, Abschleppkosten, Gutachterkosten, Abmeldekosten, Anmeldekosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall. Bei Personenschaden kommt unter anderem die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden, Heilbehandlungskosten hinzu. Soweit Ansprüche nach dem Quotenvorrecht geltend gemacht werden, erfolgt durch Rechtsanwalt Zebisch auch eine Interessenwahrnehmung gegenüber dem eigenen Vollkaskoversicherer.
Urheberrecht und Künstlervertragsrecht
Ein weiteres Fachgebiet des Juristen liegt im Urheberrecht und Künstlervertragsrecht. Das Urheberrecht schützt Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur. Werke wie Musik, Fotografien, Bücher oder auch Webseiten können urheberrechtlichen Schutz genießen, aber nicht registriert werden. Rechtsanwalt Thomas Zebisch berät Sie bereits im Vorfeld hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten, Immaterialgüter abzusichern, und übernimmt dabei die Registrierung und laufende Betreuung von Marken, Mustern oder Patenten. Er gestaltet für Sie auch einen Produktionsvertrag, Managementvertrag, Kooperationsvertrag, Agenturvertrag oder Lizenzvertrag. Ferner überprüft er Verträge, die Ihnen zur Unterfertigung von potentiellen Vertragspartnern vorgelegt werden. Darüber hinaus berät Herr Zebisch Sie auch im Hinblick auf die Ahndung und Verfolgung etwaiger Wettbewerbsverstöße Ihrer Mitkonkurrenten.
Im Künstlervertragsrecht steht er bei der Verhandlung und Erstellung in Bezug auf einen Künstlervertrag, wie beispielsweise Moderatorenvertrag, Darstellervertrag, Verfilmungsvertrag, Drehbuchvertrag, Regievertrag und Verlagsvertrag sowie Lizenzvertrag und Agenturvertrag mit seinem versiertem juristischen Wissen zur Seite. Insbesondere bei der Übertragung der Nutzungsrechte und branchentypischer Regelungen, Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf angemessene Vergütung gemäß dem Urheberrecht bietet Rechtsanwalt Zebisch Ihnen seinen Rechtsbeistand an. Ferner macht er auch den Anspruch auf eine weitere angemessene Beteiligung nach dem Urhebergesetz sowie das Fotorecht (ungenehmigte Nutzung von Bildern, Unterlassung des Urhebervermerkes oder Agenturvermerkes) für Sie geltend.
Vertragsrecht
Rechtsanwalt Zebisch befasst sich insbesonder auch auf mit dem allgemeinen Vertragsrecht. Hierunter fallen insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen sonstigen Rechtsstreitigkeiten. Herr Zebisch entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und von Formularen. Falls Ihr Vertrag bereits geschlossen wurde und Uneinigkeit über die rechtliche Wirksamkeit von vertraglichen Klauseln besteht, werden diese von Rechtsanwalt Thomas Zebisch gewissenhaft und individuell überprüft. Er begleitet Sie beim Übergang von Unternehmen und unterstützt Sie in allen Auseinandersetzungen mit Ihren jeweiligen Vertragspartnern.