Steffen Radlbeck - aus Berlin, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Steffen Radlbeck

Die Kanzlei berät vor allem im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Immobilienrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Er ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ferner ist er Mitglied der Berliner Arbeitsgemeinschaft für Mietrechtspraktiker (BAM). Diese wurde 1998 gegründet und ist ein Zusammenschluss von Anwälten und Richtern, die schwerpunktmäßig mit Mietrecht befasst sind. In zahlreichen Tagungen werden die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Mietrechts diskutiert.

Rechtsanwalt Radlbeck spricht gut Englisch, das er bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann. Ferner besitzt er Kenntnisse in Russisch. Er ist zudem Mitautor des Fachbuches “Eherecht in Europa” (Länderteil Litauen), erschienen im Zerb-Verlag.

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Rechtsgebiete

  • Immobilienrecht 50
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  • Verkehrsrecht 0
  • Vertragsrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Ein Schwerpunkt des Juristen ist das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Falls Sie Fragen zu diesem Rechtsgebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Rechtsanwalt Radlbeck. Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung.

Das Mietrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Rechtsanwalt Radlbeck berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Er vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigungen.

Darüber hinaus steht Rechtsanwalt Radlbeck in wohnungseigentumsrechtlichen Fragen sowohl einzelnen Eigentümern als auch Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften als kompetenter Berater in allen Fragen aus dem Wohnungseigentumsrecht (WEG) zur Verfügung, insbesondere in Bezug auf bauliche Maßnahmen, Streitfragen des Sonder- und Wohnungseigentums. Das WEG zeichnet sich durch eine außerordentliche Komplexität aus. Es regelt das Wohnungseigentum im Allgemeinen sowie das Dauerwohnrecht, welches in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielt. Im WEG wird zwischen Wohnungseigentum und Teileigentum unterschieden. Das erste bedeutet dabei Sondereigentum an einer Wohnung, Teileigentum ist das Sondereigentum an Räumen, die nicht dem Wohnen im Speziellen dienen (beispielsweise Tiefgaragenstellplätze und Garagen). Rechtsanwalt Steffen Radlbeck macht für Sie rückständige Wohngeldzahlungen geltend oder berät Sie bei Streitigkeiten in Wohnungseigentümergemeinschaften über Abrechnungen oder bei baulichen Veränderungen. Gerade auch im Hinblick auf das neue WEG-Recht sollten Sie sich hierüber kompetenten Rat einholen, um Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

Verkehrsrecht

Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung, insbesondere das Verkehrszivilrecht ist eine weitere Spezialität von Rechtsanwalt Radlbeck. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die rechtliche Vertretung über die Bereiche Bußgeldverfahren, Verkehrsstrafverfahren und Verkehrszivilrecht. Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße. Dabei wird derjenige, der einen Straftatbestand rechtswidrig und schuldhaft verwirklicht, für sein normwidriges Verhalten durch den Staat mit einer Strafe belegt. Diese stellt eine gravierendere Sanktion als das Bußgeld oder das Verwarnungsgeld im Ordnungswidrigkeitenverfahren dar. Eine Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgt vorwiegend durch ein Bußgeld, dessen Höhe sich nach den Vorschriften des Gesetzes oder Verordnung richtet, wogegen verstoßen wurde, ansonsten nach dem allgemeineren Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG).

Es gibt ferner spezielle Straftatbestände, die ein normwidriges Handeln im Straßenverkehr unter Strafe stellen. Diese verkehrsspezifischen Straftatbestände sind zum Teil in Spezialgesetzen wie dem Pflichtversicherungsgesetz (PflVersG), Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) oder Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt. Eine Vielzahl von praxisrelevanten Straftatbeständen (Straßenverkehrsgefährdung, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Nötigung, fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung et cetera) findet man darüber hinaus überwiegend im Strafgesetzbuch (StGB). Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen. Die Unfallregulierung gehört bei Rechtsanwalt Steffen Radlbeck ebenso zum Alltagsgeschäft wie die Strafverteidigung in Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht hat sich Rechtsanwalt Steffen Radlbeck insbesondere auf die Bereiche Maklerrecht, Erbbaurecht, Grundstückskaufvertrag sowie Zwangsverwaltungsrecht fokussiert. Er vertritt und berät seine Mandanten jedoch in allen Feldern, die mit einer Immobilie zusammenhängen. Dazu zählt beispielsweise die Planung, der Erwerb, der Bau oder der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung. Auch die Belastung oder Vermietung von Immobilien bilden einen zentralen Aspekt in diesem Rechtsgebiet.

Zudem übernimmt der Anwalt auch die Vertretung bei Teilungserklärungen, Grundbuchbelastungen oder nachbarschaftsrechtlichen Fragestellungen.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht ist ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Steffen Radlbeck. In vielen Lebenssituationen erweist es sich als unabdingbar, dass zwei Parteien Verträge aushandeln müssen. Dies sollte im besten Fall konfliktfrei und nachvollziehbar geschehen. Dabei ist es wichtig, den Beteiligten den Vertragsinhalt verständlich und eindeutig darzulegen.

Anwalt Steffen Radlbeck entwirft für seine Mandanten Verträge und plant dabei alle Konsequenzen ein, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können. Dies soll verhindern, dass dem Mandanten in der Folge Nachteile durch Unkalkulierbares entstehen. Wichtige Stichpunkte, die im Zusammenhang mit diesem Rechtsgebiet stehen, sind unter anderem das Allgemeine Zivilrecht, das AGB-Recht und das Kaufvertragsrecht.

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Vita

Steffen Radlbeck wurde 1975 in Rostock geboren. Nach der Hochschulreife und dem Wehrdienst studierte er von 1996 bis 2002 an der Freien Universität Berlin (FU) Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte er im Kammergerichtsbezirk Berlin. Eine Auslandsstation absolvierter er in Vilnius/Litauen. Rechtsanwalt Radlbeck ist seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen.
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Hat ohne Mitteilung aufgehört in meinem Fall tätig zu sein und antwortet seit dem auf keine Nachrichten mehr!

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14. April 2024

Ich bin seit Februar 2023 Mandant bei Herr Radlbeck. Herr Radlbeck soll mich seitdem in einem Schadensersatzstreit mit meinem ehemaligen Vermieter vertreten. Zum Anfang lief die Kommunikation mit Herr Radlbeck gut und ich hatte einen positiven Eindruck von seiner Arbeit.

Mit heutigem Stand hat Herr Radlbeck nun leider seit Oktober 2023, trotz wiederholter Nachfrage, nichts mehr in meinem Fall unternommen. Anfang Januar habe ich eine kurze Entschuldigungsmail mit dem Versprechen erhalten, zum Ende Januar wieder für mich tätig zu werden. Leider ist seitdem nichts mehr passiert und auch auf mehrere Nachrichten von mir wurde seitdem einfach nicht mehr geantwortet.

Nicht nur für einen Rechtsanwalt ein sehr enttäuschendes Verhalten…

Ich kann daher nur sehr davon abraten, Herr Radlbeck als Rechtsanwalt ein Mandat zu erteilen.

Julien Baumann

Steffen Radlbeck

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12167 Berlin
Deutschland

http://www.anwalt-radlbeck.de/