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Stefan Mannheim
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Baden-Württemberg
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Zur KanzleiÜber Stefan Mannheim
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Erbrecht (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht)
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Wirtschaftsrecht
Die Mandanten von Herrn Mannheim profitieren von seinen zahlreichen Kontakten zu in- und ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern, Banken, Architekten und anderen Dienstleistern. Damit ist eine kompetente Rundumberatung gewährleistet.
Bei seiner Arbeit ist ihm eine außergerichtliche Streitbeilegung sehr wichtig. Hierdurch wird unnötiger Ärger vermieden, die Verfahrensdauer verkürzt und die Kosten für den Mandanten sind geringer als bei einem Prozess. Rechtsanwalt Mannheim zeichnet sich durch eine flexible und zügige Bearbeitung seiner Mandate aus. Zu seinen Spezialitäten zählt die Gestaltung komplexer Verträge und allgemeiner Geschäftbedingungen.
Die Kanzlei ist mit dem rechtsanwalt.com Gütesiegel für optimalen Kundenservice ausgezeichnet.
Fachanwaltschaften
- Fachanwalt Erbrecht
Arbeitsrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mannheim ist das Arbeitsrecht. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, von der Beratung beim Abschluss des Arbeitsvertrages über Fragen zur Beteiligung des Betriebsrates bis hin zur Vorbereitung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen und Vertretung bei der Kündigungsschutzklage. Ebenso informiert er Sie zu folgenden Themen: Abmahnung, Abfindung, Lohn und Gehalt, Gratifikationen und Sonderzahlungen, Urlaub, Entgeldfortzahlungen im Krankheitsfall, Mutterschutz und Erziehungsurlaub, Betriebsrente, Arbeitszeit und Mobbing. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sind Mandanten der Kanzlei. Dadurch kennt Rechtsanwalt Mannheim auch diejenigen Interessen und Empfindlichkeiten der jeweiligen Gegenseite, die nur hinter verschlossenen Türen ausgesprochen werden, die aber für eine optimale und konfliktarme Problemlösung beachtet werden müssen.
Wirtschaftsrecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herrn Mannheim ist das Wirtschaftsrecht. Zum Wirtschaftrecht zählen alle Gesetze, die speziell Unternehmen betreffen. Diese regeln z.B. Rechtsfragen zu Unternehmensgründungen, des Gesellschafts-, Handels-, Handelsvertreter-, Wettbewerbsrechts, sowie vertragsrechtliche Fragen, Unternehmenskauf, Trennung von Geschäftspartnern, Fragen der Beendigung und Liquidierung von Unternehmen, des Insolvenzrechtes und der Abwicklung von Insolvenzmassen. Auch die Bankenhaftung aufgrund fehlerhafter Anlageberatung gehört zu seinem Tätigkeitsfeld. Rechtsanwalt Mannheim war Referent bei Vorträgen und Workshops mehrerer Unternehmensvereinigungen zum neuen Wettbewerbsrecht und zum Thema Unternehmensnachfolge.
Rechtsanwalt Stefan Mannheim ist es durch sein engagiertes Vorgehen gegen Belästigung mit unerbetenen Werbefaxen (sog. „Fax-Spamming“) gelungen, gegen einen ausländischen „Faxdienstleister“ und gegen einen Vermieter von 0190-Nummern gerichtliche Unterlassungsverfügungen zu erwirken.
Unerwünschte Faxwerbung belästigt tagtäglich gerade auch in den Nachtstunden eine Vielzahl von Faxbesitzern. Durch die unerbetenen Faxe werden die Anschlüsse für seriöse Faxe blockiert und es entstehen unnötige Kosten.
Durch die von Rechtsanwalt Mannheim erzielten Gerichtsentscheidungen wurde die Flut der belästigenden Telefaxe spürbar eingedämmt.
Vita
Stefan Mannheim studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Stuttgart. Von 1997 bis 1998 war Herr Mannheim bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Los Angeles in den Bereichen rechtliche Beratung, Bearbeitung von Steuerfragen und grenzüberschreitendem Inkasso tätig. Im Jahre 2001 besuchte er die Sommerakademie zum internationalen Wirtschaftsrecht der Universität Münster. 2002 wurde Herr Mannheim als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2003 ist er zudem Streitschlichter am Amtsgericht Stuttgart- Bad Cannstatt.
Herr Mannheim spricht fließend Englisch und besitzt gute Kenntnisse der spanischen Sprache.
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