Stefan Mannheim
Als Fachanwalt für Erbrecht berät Stefan Mannheim seine Mandanten zu Themen wie Testament oder Erbvertrag und steht ihnen darüber hinaus auch zur Seite, wenn es zum Beispiel um eine Kündigung oder eine Unternehmensgründung geht.
Die Mandanten von Herrn Mannheim profitieren von seinen zahlreichen Kontakten zu in- und ausländischen Rechtsanwälten, Steuerberatern, Unternehmensberatern und anderen Dienstleistern. Damit ist eine kompetente Rundumberatung gewährleistet.
Bei seiner Arbeit ist ihm eine außergerichtliche Streitbeilegung sehr wichtig. Hierdurch wird unnötiger Ärger vermieden, die Verfahrensdauer verkürzt und die Kosten für den Mandanten sind geringer als bei einem Prozess. Rechtsanwalt Mannheim zeichnet sich durch eine flexible und zügige Bearbeitung seiner Mandate aus. Zu seinen Spezialitäten zählt die Gestaltung komplexer Verträge und allgemeiner Geschäftbedingungen.
Die Kanzlei
Rechtsanwalt Mannheim mit Kanzleisitz in Stuttgart ist überwiegend auf den Gebieten Arbeitsrecht, Erbrecht als Fachanwalt und Wirtschaftsrecht tätig.
Rechtsanwalt Stefan Mannheim gründete im Oktober 2002 seine Kanzlei in Stuttgart. Das Büro befindet sich inzwischen in der Filderhauptstraße 20 in 70599 Stuttgart-Plieningen, unweit der Autobahn A8 Ausfahrt Flughafen/Messe/Plieningen, 2 km nördlich von Filderstadt. Sie erreichen die Kanzlei bequem mit dem Auto, am Kanzleigebäude ist ein Parkplatz für Mandanten der Anwaltskanzlei reserviert. Außerdem halten die Buslinien 70, 73, 74, 75, 76, 79, 122 ca. 50 m neben dem Kanzleieingang an der Haltestelle “Plieningen Post”.
Termine können von montags bis freitags zwischen 09.00 und 18.00 Uhr telefonisch vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Herr Mannheim auch gerne Termine außer Haus wahr.
Damit Sie bei den Anwaltskosten den Überblick behalten, rechnet Herr Mannheim Beratungsaufträge nach Wunsch auf Stundenbasis oder pauschal ab anstatt nach der komplizierten und undurchsichtigen Gebührenordnung.
Rechtsgebiete
- Erbrecht 0
- Erbschaftssteuerrecht 0
Als Fachanwalt für Erbrecht berät Stefan Mannheim seine Mandanten in Deutschland und auch international rund um Testamentsgestaltung, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, Nachlaßverfahren, Abwicklung von Erbschaften, Pflichtteilsrecht, Teilungsversteigerung und Erbstreit.
Schenkungsverträge sind als Teil der Vermögensnachfolge im Beratungsspektrum von Rechtsanwalt Mannheim enthalten, einschließlich Beratung zur Schenkungsteuer.
Erbschaftsteuererklärungen und Beratung zur Erbschaftsteuer sind ein wesentlicher Teil der Tätigkeit von Rechtsanwalt Mannheim. Hier sind sogar Steuerberater Mandanten.
Stiftungsrecht gehört auch zu den Schwerpunkten der Anwaltskanzlei Stefan Mannheim, sowohl für gute Zwecke (gemeinnützig, mildtätig, kirchlich) wie auch als Familienstiftung.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Stefan Mannheim studierte Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaftslehre an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg und absolvierte sein Referendariat am Landgericht Stuttgart. Von 1997 bis 1998 war Herr Mannheim bei der Deutsch-Amerikanischen Handelskammer in Los Angeles in den Bereichen rechtliche Beratung, Bearbeitung von Steuerfragen und grenzüberschreitendem Inkasso tätig. 2002 wurde Herr Mannheim als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2003 war er zudem Streitschlichter am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Herr Mannheim beherrscht Englisch in Wort und Schrift.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!